Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer: Frist 30. Juni 2024
Österreichische und ausländische Unternehmer müssen bis zum 30. Juni 2024 einen Antrag auf Rückvergütung von Vorsteuerbeträgen für Drittlandsumsätze stellen.
Österreichische und ausländische Unternehmer müssen bis zum 30. Juni 2024 einen Antrag auf Rückvergütung von Vorsteuerbeträgen für Drittlandsumsätze stellen.
Ab 2024 steuerfreie Lebensmittelspenden und ab 2025 USt-Befreiung mit Vorsteuerabzug. EU-weite Kleinunternehmerregelung und neue Regeln für Streaming-Leistungen.
Handwerkerbonus 2024: Förderung von Handwerkerleistungen bis 10.000 Euro. Nur Arbeitsleistungen sind förderfähig. Antragstellung ab 15. Juli 2024.
Das Konjunkturpaket verlängert die Prognosezeiträume für Liebhaberei bei Vermietungen. Kleine Vermietungen: 25 Jahre, große Vermietungen: 30 Jahre ab 2024.
Gastgewerbepauschalierung: Voraussetzungen, wie Gewerbeberechtigung, keine Buchführungspflicht und Umsatzgrenze von 400.000 Euro, auf einen Blick.
Das Doppelbesteuerungsabkommen klärt, wo die Einkünfte von Ärzten aus der Grenzregion zwischen Deutschland und Österreich steuerpflichtig sind.