Abgabenänderungsgesetz 2024: Alle wichtigen Neuerungen

Abgabenänderungsgesetz 2024 – Bedeutende Änderungen

Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt eine Reihe von bedeutenden Änderungen mit sich, die sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen betreffen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Detail zusammengefasst:

Steuerfreie Lebensmittelspenden

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Zuwendung von Lebensmitteln an mildtätige Einrichtungen einkommensteuerlich steuerneutral gestellt. Unternehmen können den steuerlichen Buchwert der gespendeten Lebensmittel als Betriebsausgaben abziehen. Ab dem 1. Januar 2025 wird diese Regelung auch umsatzsteuerlich relevant: Die Spenden sind dann steuerbefreit, während das Vorsteuerabzugsrecht erhalten bleibt.

Gruppenbesteuerung

Es gibt einige wesentliche Anpassungen in der Gruppenbesteuerung. Künftig wird die Verrechnung von vortragsfähigen Verlusten des Gruppenträgers, die aus Zeiten vor dem Wirksamwerden der Unternehmensgruppe stammen, eingeschränkt. Ab der Veranlagung 2024 besteht zudem die Möglichkeit, auf die Verlustzurechnung eines ausländischen Gruppenmitglieds zu verzichten. Darüber hinaus können Gruppenanträge künftig elektronisch signiert über FinanzOnline eingebracht werden.

EU-weite Kleinunternehmerregelung ab 2025

Eine neue Regelung für EU-Kleinunternehmer wird ab 2025 eingeführt. Kleinunternehmer können die Kleinunternehmerbefreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen, wenn ihr Jahresumsatz unionsweit 100.000 Euro nicht überschreitet. In Österreich gilt ein lokaler Schwellenwert von 42.000 Euro (Bruttogrenze). Der Antrag auf diese Regelung muss im Ansässigkeitsstaat gestellt werden, und es besteht eine Pflicht zur quartalsweisen Meldung der Umsätze bei Inanspruchnahme.

Leistungsort bei Streaming-Leistungen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Leistungsortregelung auf Streaming-Leistungen erweitert. Der Leistungsort für diese Dienstleistungen ist dann der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt des Empfängers.

Umwandlung von "Phantom shares" auf Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen

Es besteht die Möglichkeit, "Phantom shares" bis Ende 2025 in echte Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen umzuwandeln, ohne dass eine Bewertung und Versteuerung erforderlich ist, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Änderungen in der BAO und beim Gebührengesetz

Einige Änderungen betreffen auch die Abgabenordnung (BAO) und das Gebührengesetz. Es wird eine einmalige Nachfrist von mindestens einer Woche für Fristverlängerungsanträge bei Steuererklärungen eingeführt. Geplante Einschränkungen bei Umsatzsteuer-Gutschrift-Zinsen sind ebenfalls vorgesehen. Außerdem gibt es eine Befreiung von Gebühren bei doppelter Vorlage von Beilagen, sowohl elektronisch als auch in Papierform.

Lohnsteuerliche Änderungen

Weitere Anpassungen gibt es im Bereich der Lohnsteuer. Freibetragsbescheide werden ab dem Kalenderjahr 2024 nur noch auf Antrag ausgestellt. Darüber hinaus wird die antragslose Veranlagung unter bestimmten Bedingungen ausgeweitet, beginnend im Jahr 2024.

Diese Änderungen im Abgabenänderungsgesetz 2024 bringen erhebliche Erleichterungen und Neuerungen mit sich, von denen sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen profitieren können. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen.

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