FlexKapG

FlexKapG Steuerberater Tirol

Die Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) stellt eine signifikante Innovation im deutschen Rechtsraum dar.

Diese Rechtsform wurde gezielt entwickelt, um den spezifischen Bedürfnissen von Start-ups entgegenzukommen und deren Wachstum sowie Innovationspotenzial zu fördern. Im Gegensatz zu traditionellen Gesellschaftsformen bietet die FlexKapG maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen, mit denen sich junge, innovative Unternehmen häufig konfrontiert sehen.

Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, durch attraktive Mitarbeiterbeteiligungsprogramme hochqualifizierte Talente anzuziehen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Die FlexKapG unterstreicht somit die Bedeutung von fortschrittlichen und flexiblen Arbeits- und Beteiligungsmodellen in der heutigen schnelllebigen Wirtschaft.

Arztbesuche

Arztbesuch

Die Frage nach der Gewährung von bezahlten Freistellungen für Arztbesuche stellt für viele Arbeitgeber eine Herausforderung dar. Dabei spielen arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Praxis der flexiblen Handhabung eine wesentliche Rolle.

Arbeitsrechtlicher Rahmen: Laut § 8 (3) des Angestelltengesetzes (AngG) und analog dazu § 1154b (5) des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) besteht für Dienstnehmer das Recht auf Entgeltfortzahlung, wenn sie durch wichtige, persönliche Gründe ohne eigenes Verschulden kurzzeitig an der Arbeitsleistung gehindert sind. Diese Regelung bezieht sich auf unvorhersehbare Ereignisse und nicht explizit auf geplante Arztbesuche.

Praktische Umsetzung: In der Praxis besteht kein genereller Anspruch auf bezahlte Freistellung für Arztbesuche, und Dienstnehmer sind angehalten, solche Termine außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Allerdings ist dies nicht immer umsetzbar, sei es wegen eingeschränkter Sprechzeiten oder langen Wartezeiten auf Termine.

Arbeitgeber müssen also im Einzelfall abwägen, ob und in welchem Umfang sie für Arztbesuche eine bezahlte Freistellung gewähren. Dabei können auch die Wegzeiten zur Praxis berücksichtigt werden, wobei die Handhabung flexibel gestaltet werden kann.

Ausfallbonus: Erhöhung für März 2021

Ausfallbonus: Erhöhung für März 2021 1

Wer hat Anspruch auf den Ausfallbonus? Unternehmen, mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von 40 % in einem Kalendermonat im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 können den Ausfallbonus beantragen.  Wie wird der Ausfallbonus berechnet? Der Ausfallbonus wird in Höhe von 30% des Umsatzausfalls gewährt. Davon sind  15% bzw. die Hälfte der „Bonus“ und 15% bzw. […]