Regelbedarfsätze 2025: Neue Unterhaltsrichtlinien erklärt
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen 2025 erhöht: 350 € bis 770 € je nach Alter. Unterhaltsabsetzbetrag inflationsangepasst für steuerliche Zwecke.
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen 2025 erhöht: 350 € bis 770 € je nach Alter. Unterhaltsabsetzbetrag inflationsangepasst für steuerliche Zwecke.
Ab 2025 gelten neue Grenzen und Regeln für die Kleinunternehmerpauschalierung. Erfahren Sie mehr über Pauschalbeträge und Umsatzsteuerregelungen.
Spendenbegünstigte Organisationen müssen alle Spenden bis Februar 2025 melden. Erfahren Sie mehr über den Meldeprozess und Voraussetzungen für Spendenabsetzbarkeit.
Seit 2023 können Sportvereine pauschale Reiseaufwandsentschädigungen steuerfrei zahlen. Meldepflicht an Finanzamt bis Februar 2025 beachten!
Betroffene Zahlungen von 2024 müssen bis 28. Februar 2025 elektronisch gemeldet werden. Vermeiden Sie Strafen mit rechtzeitiger Meldung gemäß § 109 EStG.
Das AbgÄG 2024 ändert die Gruppenbesteuerung: Verluste aus Vorgruppen dürfen nicht verrechnet werden, freiwillige Verlustzurechnung ausländischer Gruppenmitglieder möglich.