Investitionsfreibetrag 20 statt 10 Prozent – aber nur noch bis 31. Dezember 2026
Der Investitionsfreibetrag wurde befristet von 10 auf 20 Prozent angehoben, der Öko-IFB von 15 auf 22 Prozent – für Investitionen bis 31. Dezember 2026. Was Tiroler Betriebe zur Bemessungsgrundlage von 1.000.000 Euro, zur 4-Jahres-Behaltedauer und zur Abgrenzung gegenüber dem Gewinnfreibetrag jetzt wissen müssen.



