Gastgewerbepauschalierung: Voraussetzungen und Anwendung

Gastronomie: Wann kann die Gastgewerbepauschalierung in Anspruch genommen werden?

Die Gastgewerbepauschalierung ermöglicht es bestimmten Betrieben im Gastgewerbe, für ihre Betriebsausgaben Pauschalen anzusetzen. Diese besondere Steuerregelung kann einige Vorteile bringen, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen zur Gastgewerbepauschalierung zusammengefasst.

Voraussetzungen für die Gastgewerbepauschalierung

Gewerbeberechtigung

Eine wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gastgewerbepauschalierung ist das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe gemäß § 111 Gewerbeordnung für das gesamte Wirtschaftsjahr. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Tätigkeiten, die steuerlich als reine Vermögensverwaltung eingestuft werden, wie zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Keine Buchführungspflicht

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Betrieb keine Buchführungspflicht haben und auch nicht freiwillig Bücher führen darf, die eine Bilanzierung ermöglichen. Das Führen von Aufzeichnungen für eine vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist hingegen nicht schädlich und somit erlaubt.

Umsatzgrenze

Die jährlichen Umsätze des Betriebs dürfen maximal 400.000 Euro betragen. Dabei werden durchlaufende Posten wie die Ortstaxe und die Tourismusabgabe bei der Berechnung dieser Umsatzgrenze außer Ansatz gelassen.

Steuererklärung

Es muss aus der Steuererklärung hervorgehen, dass die Pauschalierung in Anspruch genommen wird. Dies ist entscheidend, um die Anwendbarkeit der Gastgewerbepauschalierung zu gewährleisten.

Besonderheiten und Hinweise

Ein Wechsel von der Gastgewerbepauschalierung zu einer Gewinnermittlung durch Bilanzierung oder einer vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist erst nach Ablauf von drei Jahren wieder zulässig. Daher sollte der Wechsel gut überlegt sein.

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