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Mitarbeiterprämie 2026: Bis zu 500 Euro steuerfrei – aber nur von Juli bis Dezember

Die Mitarbeiterprämie 2026 bringt bis zu 500 Euro steuerfrei – aber nur bei Auszahlung von Juli bis Dezember und mit lohngestaltender Vorschrift. Die Details für Tiroler Betriebe.

Mitarbeiterprämie 2026: Bis zu 500 Euro steuerfrei von Juli bis Dezember

Auch 2026 können Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder eine steuerfreie Mitarbeiterprämie auszahlen. Die Regelung wurde im Mai 2026 auf den Weg gebracht – allerdings mit deutlich geänderten Spielregeln gegenüber dem Vorjahr. Für Tiroler Betriebe, die ihren Teams eine Anerkennung zukommen lassen wollen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Voraussetzungen.

Was gilt für die Mitarbeiterprämie 2026?

Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber in den Kalendermonaten Juli bis Dezember 2026 gewähren, sind für den einzelnen Arbeitnehmer bis zu 500 Euro lohnsteuerfrei. Anders als in den Vorjahren ist die Prämie damit zeitlich auf das zweite Halbjahr beschränkt – eine Auszahlung im ersten Halbjahr 2026 ist nicht begünstigt.

Zum Vergleich: 2024 waren noch bis zu 3.000 Euro begünstigt, 2025 waren es 1.000 Euro. Der Rahmen wurde also erneut reduziert.

Die Voraussetzungen im Überblick

  • Zeitraum: Gewährung nur in den Monaten Juli bis Dezember 2026.
  • Höhe: Bis zu 500 Euro pro Arbeitnehmer lohnsteuerfrei.
  • Lohngestaltende Vorschrift: Die Zahlung muss – anders als bei der Mitarbeiterprämie 2025 – auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Das ist im Regelfall ein Kollektivvertrag, daneben kommen eine Betriebsvereinbarung oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Vereinbarung für alle Arbeitnehmer in Betracht.
  • Zusätzlichkeit: Es muss sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. Gehaltsumwandlungen, regelmäßig wiederkehrende Boni oder Zahlungen aufgrund bestehender Leistungsvereinbarungen sind nicht begünstigt.

Kombination mit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Wird im Kalenderjahr 2026 sowohl eine steuerfreie Gewinnbeteiligung als auch eine Mitarbeiterprämie ausbezahlt, bleiben beide gemeinsam nur bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Wird mehr steuerfrei berücksichtigt, kommt es zur Pflichtveranlagung des Arbeitnehmers.

Worauf Tiroler Betriebe jetzt achten sollten

Bei der Mitarbeiterprämie 2025 galt die Befreiung nur für die Lohnsteuer – Sozialversicherung, Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag waren nicht ausgenommen. Wie die Prämie 2026 in der Sozialversicherung und bei den Lohnnebenkosten im Detail behandelt wird, sollte vor der Auszahlung anhand der finalen Gesetzesfassung geprüft werden. Wichtig ist außerdem die rechtzeitige Schaffung der lohngestaltenden Grundlage – etwa einer Betriebsvereinbarung –, bevor die Prämie ausbezahlt wird.

Wir unterstützen Sie gerne bei der korrekten Abwicklung in der Personalverrechnung und prüfen, ob Ihre geplante Prämienzahlung die Voraussetzungen erfüllt.

Häufige Fragen zur Mitarbeiterprämie 2026

Kann die Prämie auch in Teilbeträgen ausbezahlt werden?

Ja, entscheidend ist, dass die Gewährung in den Monaten Juli bis Dezember 2026 erfolgt und der steuerfreie Gesamtrahmen von 500 Euro nicht überschritten wird.

Muss die Prämie allen Mitarbeitern gewährt werden?

Die Prämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Sachlich begründete Gruppenbildungen können zulässig sein – die konkrete Ausgestaltung sollte im Vorfeld geprüft werden.

Was passiert bei Überschreitung der 500 Euro?

Der übersteigende Betrag ist regulär lohnsteuerpflichtig abzurechnen.

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at) – Informationen zur Mitarbeiterprämie, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr; die konkrete Umsetzung sollte im Einzelfall geprüft werden.