Meldepflicht 2025: Spenden richtig ans Finanzamt melden
Spendenbegünstigte Organisationen müssen alle Spenden bis Februar 2025 melden. Erfahren Sie mehr über den Meldeprozess und Voraussetzungen für Spendenabsetzbarkeit.
Spendenbegünstigte Organisationen müssen alle Spenden bis Februar 2025 melden. Erfahren Sie mehr über den Meldeprozess und Voraussetzungen für Spendenabsetzbarkeit.
Seit 2023 können Sportvereine pauschale Reiseaufwandsentschädigungen steuerfrei zahlen. Meldepflicht an Finanzamt bis Februar 2025 beachten!
Betroffene Zahlungen von 2024 müssen bis 28. Februar 2025 elektronisch gemeldet werden. Vermeiden Sie Strafen mit rechtzeitiger Meldung gemäß § 109 EStG.
Das AbgÄG 2024 ändert die Gruppenbesteuerung: Verluste aus Vorgruppen dürfen nicht verrechnet werden, freiwillige Verlustzurechnung ausländischer Gruppenmitglieder möglich.
Der VwGH klärt die steuerliche Behandlung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder. Entdecken Sie die Konsequenzen für die Gruppenbesteuerung.
Der VfGH erleichtert den Nachweis außergewöhnlicher Belastungen. Medizinische Behandlungen können leichter steuerlich anerkannt werden, auch ohne frühzeitige Atteste.