Steuerliche Änderungen ab 2025
Zu Beginn des Jahres 2025 treten bedeutende steuerliche Änderungen in Kraft, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen können. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen.
Umsatzsteuerregelung für Photovoltaikanlagen
Der bisher geltende Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen wird ab dem Jahr 2025 entfallen. Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, profitieren jedoch weiterhin bis zum 1. Januar 2026 von diesem Nullsteuersatz. Nach diesem Datum wird die Lieferung, der Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen wieder dem regulären Umsatzsteuersatz unterliegen. Diese Änderung könnte sich erheblich auf die Kostenstruktur von Projekten im Bereich erneuerbare Energien auswirken.
Versicherungssteuer auf Elektrofahrzeuge
Eine weitere Neuerung betrifft die Besteuerung von Elektrofahrzeugen. Ab dem 1. April 2025 unterliegen Elektrofahrzeuge der motorbezogenen Versicherungssteuer. Die Berechnungsgrundlage umfasst die Motorleistung und das Eigengewicht des Fahrzeugs, wobei Mopeds bis 4 kW ausgenommen sind. Zudem wird eine höhere Besteuerung von Plug-in-Hybriden durch Anpassung des Steuersatzes eingeführt. Diese Änderungen zielen darauf ab, die steuerliche Gleichbehandlung von konventionellen und alternativen Antriebsformen zu gewährleisten.
Einkommensteuer-Spitzensteuersatz
Der Spitzensteuersatz von 55 % auf Einkommen, die 1 Million Euro übersteigen, bleibt bis einschließlich 2029 bestehen. Dies betrifft insbesondere Hochverdiener und kann erhebliche Budgetplanungen für betroffene Steuerpflichtige erfordern.
Energiekrisenbeitrag
Der Energiekrisenbeitrag für Strom bleibt bis zum 1. April 2030 in Kraft, wobei der Beitragssatz auf 95 % ansteigt. Gleichzeitig sinkt die Erlösobergrenze auf 90 Euro/MWh, für neue Anlagen auf 100 Euro/MWh. Für fossile Energieträger wird der Energiekrisenbeitrag bis einschließlich 2029 verlängert. Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Belastung aus Energiekrisen auf Stromproduzenten umlegen und Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien schaffen.
Änderung der Wettgebühr
Ab dem 1. April 2025 wird die Wettgebühr von bisher 2 % auf 5 % des Wetteinsatzes erhöht. Diese Anpassung verfolgt das Ziel, die steuerliche Angleichung innerhalb des Glücksspielsektors in Österreich zu erreichen.
Diese steuerlichen Änderungen können wesentliche Auswirkungen auf die steuerlichen Verpflichtungen der Betroffenen haben. Bei weiteren Fragen oder einem zusätzlichen Beratungsbedarf stehen wir gerne zur Verfügung, um Ihnen durch diese Übergangszeit zu helfen.