Zinsersparnisse 2024
Übersicht
Die Sachbezugswerteverordnung erfährt ab 2024 wesentliche Änderungen, die die Berechnung von Zinsersparnissen bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen betreffen. Diese Anpassungen sind für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung, die solche finanziellen Vereinbarungen treffen.
Pensionierung 2024
Die Bundesregierung setzt ab dem Jahr 2024 neue Anreize, um die Beschäftigung über das reguläre Pensionierungsalter hinaus attraktiver zu gestalten. Personen, die ihren Renteneintritt freiwillig verschieben, werden mit einem attraktiven Bonus belohnt. Des Weiteren werden für Individuen, die neben dem Empfang ihrer Pension weiterhin berufstätig sind, die Pensionsversicherungsbeiträge entweder reduziert oder komplett erlassen.
Arbeitnehmerveranlagung 2023
Wichtig zu wissen:
Eine Arbeitnehmerveranlagung kann rückwirkend für die letzten fünf Jahre eingereicht werden.
Falls keine Einreichung erfolgt, führt das Finanzamt mittels der Daten des Bundesrechenzentrums eine automatische Arbeitnehmerveranlagung durch, was zu einer Gutschrift führen kann.
Unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise bei zwei gleichzeitigen Dienstverhältnissen oder Pensionen im Jahr 2023, besteht die Pflicht zur Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung. Die Fristen hierfür sind der 30.04.2024, der 30.06.2024, oder bei Nutzung von Finanzonline der 30.09.2024. Bei Fristversäumnis drohen zunächst Mahnungen und später Strafzahlungen sowie Verzugszinsen.
Vor der Einreichung sollte überprüft werden, ob bestimmte Absetzbeträge wie der Familienbonus Plus, der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, sowie die Pendlerpauschale und der Pendlereuro bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt wurden, oder ob diese in der Veranlagung geltend gemacht werden sollen.