Initiative zur Förderung der Beschäftigung über das Pensionierungsalter hinaus ab 2024

Die Bundesregierung setzt ab dem Jahr 2024 neue Anreize, um die Beschäftigung über das reguläre Pensionierungsalter hinaus attraktiver zu gestalten. Personen, die ihren Renteneintritt freiwillig verschieben, werden mit einem attraktiven Bonus belohnt. Des Weiteren werden für Individuen, die neben dem Empfang ihrer Pension weiterhin berufstätig sind, die Pensionsversicherungsbeiträge entweder reduziert oder komplett erlassen.

Die Experten von Geisler & Hirschberger Steuerberatung in Schwaz und Innsbruck haben die verschiedenen Möglichkeiten und Vorteile dieser Regelungen ausführlich zusammengefasst.

Verbesserung des Anreizes durch Erhöhung des Pensionsbonus

Individuen, die sich für eine Verlängerung ihrer Berufstätigkeit entscheiden und somit den Rentenbeginn hinauszögern, kommen in den Genuss einer Erhöhung des Pensionsbonus von 4,2 Prozent auf 5,1 Prozent jährlich. Dieser Bonus ist bis zu einem Zeitraum von drei Jahren anwendbar und ermöglicht eine Steigerung der Altersrente um maximal 15,3 Prozent.

Darüber hinaus übernimmt die Bundesregierung für bis zu drei Jahre 50 Prozent der Pensionsversicherungsbeiträge, was die Altersrente zusätzlich erhöht.

Durch diese Maßnahmen kann bei Renteneintritt eine signifikant höhere Pension erzielt werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass während der Verzögerungsjahre keine Pensionszahlungen erfolgen. Die Amortisationsdauer des höheren Pensionsbetrags im Vergleich zum entgangenen Einkommen variiert je nach persönlicher Pensionskalkulation und den Einkünften während der weiteren Berufstätigkeit.

Initiative zur Förderung der Beschäftigung über das Pensionierungsalter hinaus ab 2024 ​

Vorteile für Zusatzeinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze

Ab 2024 werden für Pensionäre, die ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro monatlich erzielen, keine oder nur reduzierte Pensionsversicherungsbeiträge fällig. Die Bundesregierung trägt die Beiträge für Einkommen bis zur Höhe des Doppelten der Geringfügigkeitsgrenze, also bis zu einem Betrag von 1.036,88 Euro monatlich.

Diese Regelung kann zu monatlichen Einsparungen von bis zu 106,28 Euro führen. Allerdings ist die dadurch erzielbare Erhöhung der Pension relativ gering und stellt keinen Hauptanreiz für den Zusatzverdienst dar.

Steuerliche Gesichtspunkte sind ebenfalls wichtig, da alle Einkünfte für die Besteuerung kumuliert werden.

Einkünfte bis zur Geringfügigkeitsgrenze neben der Pension

Personen, die neben ihrer regulären Pension Einkünfte bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro monatlich (Stand 2024) erzielen, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge leisten. Dennoch müssen auch diese Einkünfte versteuert werden, was ein potentielles Risiko für Steuernachzahlungen birgt.

 
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