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Schulstartgeld 2026: 121,40 Euro pro Kind – automatisch mit der Familienbeihilfe im August

Im August 2026 wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe das Schulstartgeld von 121,40 Euro für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt – ohne gesonderten Antrag. Was Tiroler Familien zu Beträgen, Auszahlungsterminen und der ausgesetzten Valorisierung wissen sollten.

Der Schulstart rückt näher – und mit der Familienbeihilfe für August fließt auch heuer wieder das Schulstartgeld auf das Konto. Es beträgt 121,40 Euro pro Kind zwischen 6 und 15 Jahren und muss nicht gesondert beantragt werden. Wir zeigen, welche Beträge im August 2026 tatsächlich ankommen und worauf Familien in Tirol achten sollten.

Schulstartgeld: 121,40 Euro, automatisch, im August

Das Schulstartgeld wird einmal jährlich im August gemeinsam mit der Familienbeihilfe angewiesen. Anspruch besteht für jedes Kind, das zwischen 6 und 15 Jahre alt ist und für das Familienbeihilfe bezogen wird.

  • Höhe: 121,40 Euro pro Kind
  • Auszahlung: zusammen mit der Familienbeihilfe für August
  • Antrag: nicht erforderlich – die Auszahlung erfolgt automatisch

Wer die Familienbeihilfe bereits bezieht, muss also nichts unternehmen. Der Betrag erscheint schlicht als Teil der August-Überweisung.

Wann das Geld am Konto ist

Die Gutschrift der monatlichen Familienbeihilfe erfolgt – unabhängig von Samstagen, Sonn- oder Feiertagen – spätestens am 8. des Monats. Das gilt für Überweisungen auf ein Girokonto innerhalb des SEPA-Raums. Die August-Zahlung inklusive Schulstartgeld ist damit in der ersten Augusthälfte am Konto.

Familienbeihilfe 2026: die aktuellen Beträge

Für Kinder, die sich ständig in Österreich aufhalten, gelten für die Kalenderjahre 2026 und 2027 folgende Monatsbeträge pro Kind:

  • ab Geburt: 138,40 Euro
  • ab 3 Jahren: 148,00 Euro
  • ab 10 Jahren: 171,80 Euro
  • ab 19 Jahren: 200,40 Euro

Zusätzlich wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe der Kinderabsetzbetrag von 70,90 Euro pro Kind und Monat ausgezahlt. Er ist keine Familienbeihilfe, sondern ein Absetzbetrag in Form einer Negativsteuer – und muss ebenfalls nicht gesondert beantragt werden.

Geschwisterstaffelung: mehr Geld ab dem zweiten Kind

Der monatliche Gesamtbetrag erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind. Wird die Familienbeihilfe gewährt für

  • zwei Kinder: + 8,60 Euro je Kind
  • drei Kinder: + 21,10 Euro je Kind
  • vier Kinder: + 32,10 Euro je Kind
  • fünf Kinder: + 38,90 Euro je Kind
  • sechs Kinder: + 43,40 Euro je Kind
  • sieben und mehr Kinder: + 63,10 Euro je Kind

Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 189,20 Euro pro Monat.

Wichtig: Die Valorisierung ist ausgesetzt

Die angeführten Beträge gelten unverändert für die Kalenderjahre 2026 und 2027. Die jährliche Inflationsanpassung der Familienleistungen wurde für diesen Zeitraum ausgesetzt – die Beträge steigen also vorerst nicht. Was das für Familienbudgets konkret bedeutet, haben wir in unserem Beitrag zur ausgesetzten Valorisierung der Familienleistungen aufbereitet.

Was Tiroler Familien im Sommer sonst noch nutzen können

Rund um Ferien und Schulstart gibt es weitere Entlastungen, die häufig übersehen werden. Arbeitgeber können etwa einen steuerfreien Kinderbetreuungszuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr leisten – dieser gilt auch für die Ferienbetreuung. Und für den täglichen Arbeitsweg wurde 2026 der Pendlereuro auf 6 Euro je Kilometer angehoben.

Häufige Fragen zum Schulstartgeld

Muss ich das Schulstartgeld beantragen?

Nein. Die Anweisung erfolgt gemeinsam mit der Auszahlung der Familienbeihilfe für August. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.

Für welche Kinder gibt es das Schulstartgeld?

Für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren, für das Familienbeihilfe bezogen wird.

Wie hoch ist das Schulstartgeld?

Es beträgt 121,40 Euro pro Kind und wird einmal jährlich im August ausgezahlt.

Wer bekommt die Familienbeihilfe, wenn beide Eltern im gemeinsamen Haushalt leben?

Der Anspruch steht dem haushaltsführenden Elternteil zu – nach der widerlegbaren gesetzlichen Vermutung ist das die Mutter. Ein Verzicht zugunsten des anderen Elternteils ist möglich: Dafür stellt der andere Elternteil einen Antrag auf Familienbeihilfe (Formular Beih100) beim Finanzamt Österreich, der vorrangig anspruchsberechtigte Elternteil gibt eine Verzichtserklärung (Formular Beih99) ab.

Ihr Ansprechpartner in Tirol

Sie sind unsicher, welche Familienleistungen und Absetzbeträge Ihnen zustehen oder wie Sie sie in der Arbeitnehmerveranlagung optimal geltend machen? Wir beraten Sie gerne – persönlich und mit Blick auf Ihre gesamte steuerliche Situation.

Quellen: oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt), „Höhe der Familienbeihilfe“, Stand 12.01.2026.