[wpml]

Pendlereuro verdreifacht sich 2026: 6 statt 2 Euro pro Kilometer – Klimabonus entfällt

Ab 2026 steigt der Pendlereuro von 2 auf 6 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke – als Ausgleich für den wegfallenden Klimabonus. Was das für Pendlerinnen und Pendler in Tirol bedeutet und wie Sie die Erhöhung nutzen.

Wer in Tirol täglich längere Wege zur Arbeit zurücklegt, profitiert 2026 von einer spürbaren Entlastung: Der Pendlereuro wird verdreifacht und steigt von bisher 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke. Die Erhöhung ersetzt den mit Jahresende auslaufenden Klimabonus. Für Beschäftigte im ländlichen Tirol, die oft weite Strecken ins Inntal oder in die Ballungsräume pendeln, macht das bares Geld aus.

Was ist der Pendlereuro?

Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag, der die Lohn- bzw. Einkommensteuer direkt reduziert – anders als das Pendlerpauschale, das nur die Steuerbemessungsgrundlage senkt. Anspruch besteht immer dann, wenn auch ein Anspruch auf das Pendlerpauschale vorliegt. Bemessungsgrundlage ist die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Bis einschließlich 2025 betrug der Pendlereuro 2 Euro pro Kilometer und Jahr. Ab 2026 sind es 6 Euro pro Kilometer und Jahr.

Ein Rechenbeispiel für Tirol

Eine Angestellte pendelt von Schwaz nach Innsbruck – die einfache Fahrtstrecke beträgt rund 30 Kilometer. Ihr Pendlereuro entwickelt sich so:

Einfache Strecke Pendlereuro bis 2025 (2 €/km) Pendlereuro ab 2026 (6 €/km)
20 km 40 €/Jahr 120 €/Jahr
30 km 60 €/Jahr 180 €/Jahr
50 km 100 €/Jahr 300 €/Jahr

Der Pendlereuro wirkt zusätzlich zum Pendlerpauschale und zum Verkehrsabsetzbetrag (2026: 496 Euro bzw. erhöht 853 Euro).

Voraussetzung: Anspruch auf das Pendlerpauschale

Der Pendlereuro steht nur zu, wenn auch das Pendlerpauschale zusteht. Dafür gilt:

  • Kleines Pendlerpauschale: ab einer Entfernung von mindestens 20 km, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist.
  • Großes Pendlerpauschale: bereits ab 2 km, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels auf zumindest der halben Strecke nicht zumutbar oder nicht möglich ist – im ländlichen Tirol häufig der Fall.

Maßgeblich ist der Ausdruck aus dem amtlichen Pendlerrechner des BMF, den der Arbeitnehmer unterschrieben beim Arbeitgeber abgibt (Formular „L 34 EDV“). Dieser wird zum Lohnkonto genommen.

Was gilt bei Homeoffice und Teilzeit?

Entscheidend ist die Zahl der tatsächlichen Pendlertage. Reine Homeoffice-Tage zählen nicht als Pendlertage. Werden weniger Tage gependelt, wird aliquotiert:

  • an 4 bis 7 Tagen pro Monat: Anspruch auf ein Drittel,
  • an 8 bis 10 Tagen pro Monat: Anspruch auf zwei Drittel,
  • ab 11 Tagen pro Monat: voller Anspruch.

Diese Aliquotierung gilt für Pendlerpauschale und Pendlereuro gleichermaßen.

Wichtige Einschränkung: kein Anspruch bei Dienstwagen

Wird für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein arbeitgebereigenes Kfz zur Verfügung gestellt, stehen weder Pendlerpauschale noch Pendlereuro zu. Auch für Strecken, die im Werkverkehr zurückgelegt werden, entfällt der Pendlereuro.

So holen Sie sich den Vorteil

Grundsätzlich berücksichtigt der Arbeitgeber den Pendlereuro automatisch in der laufenden Lohnverrechnung, sobald ein gültiger Pendlerrechner-Ausdruck vorliegt. Wurde der Pendlereuro nicht oder nicht in voller Höhe berücksichtigt, kann er über die Arbeitnehmerveranlagung nachgeholt werden. Bei geringen Einkommen erhöht der Pendlerzuschlag zudem die Negativsteuer (2026: bis zu 1.554 Euro).

FAQ zum Pendlereuro 2026

Muss ich den Pendlereuro extra beantragen?

Nein. Liegt dem Arbeitgeber ein gültiger, unterschriebener Pendlerrechner-Ausdruck vor, wird der Pendlereuro automatisch berücksichtigt. Andernfalls erfolgt die Geltendmachung über die Arbeitnehmerveranlagung.

Gilt die Erhöhung auch bei bestehendem Pendlerpauschale-Ausdruck?

Ja. Die Erhöhung auf 6 Euro pro Kilometer wirkt automatisch – ein neuer Ausdruck ist allein wegen der Betragsanpassung nicht nötig, sofern sich Wohnort und Arbeitsstätte nicht geändert haben.

Was passiert mit dem Klimabonus?

Der Klimabonus läuft aus. Der verdreifachte Pendlereuro ist einer der Wege, mit denen die Mehrbelastung durch Pendeln künftig abgefedert wird.

Sie sind nicht sicher, ob Ihnen das kleine oder große Pendlerpauschale zusteht oder wie sich Homeoffice-Tage auswirken? Als Ihre Steuerberatung GHP in Tirol prüfen wir Ihre individuelle Situation und sorgen dafür, dass Sie den vollen Vorteil erhalten. Lesen Sie dazu auch unsere Beiträge zum Ladekostenersatz für E-Firmenautos und zu den Steuerterminen zum 30. September 2026.

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (WKO), „Pendlerpauschale und Pendlereuro“, Stand 1.3.2026, sowie WKO „Steuerliche Neuerungen 2026″. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall.