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Ladekostenersatz für E-Firmenautos 2026: 32,806 Cent pro kWh steuerfrei

Lädt der Arbeitnehmer das E-Firmenauto zu Hause, kann der Arbeitgeber 2026 bis zu 32,806 Cent je kWh steuerfrei ersetzen. Der pauschale 30-Euro-Ersatz entfällt teilweise.

Ladekostenersatz für E-Firmenauto 2026 – 32,806 Cent pro kWh

Elektro-Firmenautos sind auch in Tirol weit verbreitet. Wird das arbeitgebereigene E-Fahrzeug zu Hause geladen, stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber die Stromkosten steuerfrei ersetzen kann. Für 2026 gibt es dazu aktualisierte Werte.

Der steuerfreie Ladekostenersatz 2026

Der maximale steuerfreie Kostenersatz des Arbeitgebers für das Laden des arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs im Privatbereich des Arbeitnehmers beträgt 2026 32,806 Cent je kWh. Voraussetzung ist, dass die geladene Menge dem Firmenfahrzeug nachweislich zugeordnet werden kann – etwa über eine Wallbox mit entsprechender Messfunktion.

Wichtige Änderung beim Pauschalbetrag

Der bisher mögliche pauschale Ladekostenersatz von 30 Euro pro Monat ist ab 2026 nicht mehr möglich, wenn die Zuordnung der Lademenge zum Firmenauto nicht sichergestellt ist. Damit gewinnt die technische Erfassung der geladenen Strommenge an Bedeutung.

Was Arbeitgeber jetzt tun sollten

  • Sicherstellen, dass die Lademenge dem Firmenfahrzeug eindeutig zugeordnet werden kann
  • Wallbox-Lösungen mit Messfunktion prüfen
  • Die Abrechnung des Ladekostenersatzes an den aktuellen kWh-Wert anpassen

Unser Rat

Wir helfen Ihnen, den Ladekostenersatz für Ihre Elektro-Firmenfahrzeuge korrekt und steuerfrei abzurechnen und die notwendigen Nachweise sauber zu dokumentieren.

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.