[wpml]

Umsatzsteuerzinsen: Verzinsung seit 2022 erklärt

Seit 2022 werden Nachzahlungen und Gutschriften aus Umsatzsteuerbescheiden ab 50 EUR mit 2 % über dem Basiszinssatz verzinst (derzeit 3,53 %). Alles zu Zinsen und Fristen.

Umsatzsteuerzinsen: Nachzahlungen und Gutschriften ab 50 EUR werden mit 2 % über dem Basiszinssatz verzinst.

Umsatzsteuerzinsen

Die Einführung der Verzinsung von Umsatzsteuerbescheiden und -Voranmeldungen stellt eine bedeutende Neuerung im österreichischen Steuerrecht dar. Seit dem Jahr 2022 werden sowohl Nachzahlungen als auch Gutschriften aus diesen Bescheiden verzinst, sofern der übersteigende Betrag 50 Euro beträgt. Der Verzinsungssatz ist nicht fix, sondern beträgt 2 % über dem Basiszinssatz und wird bei jeder Änderung des Basiszinssatzes angepasst. Da der Basiszinssatz seit 11. Juni 2025 bei 1,53 % liegt, betragen die Umsatzsteuerzinsen derzeit 3,53 % (Aktualisiert: August 2026; Quellen: USP/BMF, OeNB).

Gutschriften und Nachforderungen

Bei Gutschriften beginnt die Verzinsung 91 Tage nach der Einreichung der entsprechenden Gutschrift. Bei Nachforderungen hingegen werden Zinsen ab Oktober des Folgejahres bis zur Bekanntgabe des Bescheids erhoben. Diese Regelung zeigt, dass sowohl Steuerzahler als auch die Finanzverwaltung zeitnaher handeln müssen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Weitere Informationen

Für weiterführende Informationen zu diesen steuerlichen Änderungen sowie aktuellen Wirtschafts- und Steuernews, stehen Fachleute zur Beratung bereit. Einen Überblick über alle übrigen Finanzamtszinsen – Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen – finden Sie in unserem Beitrag zu den aktuellen Zinssätzen bei Stundungen und Co.