Am 8. Juli 2026 hat der Nationalrat das Budgetbegleitgesetz 2027/2028 verabschiedet – ein Paket aus 68 Gesetzesnovellen und zwei neuen Gesetzen, mit dem das Budgetdefizit bis 2028 wieder unter die Maastricht-Grenze von 3 % gedrückt werden soll. Für Unternehmen und Familien in Tirol bringt das Paket eine ganze Reihe steuerlicher Änderungen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Körperschaftsteuer: 24 % für Gewinne über 1 Million Euro
Die erst 2024 auf 23 % gesenkte Körperschaftsteuer wird für hohe Gewinne wieder angehoben: Ab 2028 gilt für Einkommensteile über 1 Million Euro ein Satz von 24 %. Für Gewinne bis zu dieser Grenze bleibt es bei 23 %. Betroffen sind vor allem größere Kapitalgesellschaften – für die meisten Tiroler GmbHs ändert sich dadurch nichts.
Gewinnfreibetrag: 2027 bis 2029 nur noch Realinvestitionen
Beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag wird der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend eingeschränkt: In den Jahren 2027 bis 2029 können nur noch Realinvestitionen berücksichtigt werden – Wertpapiere scheiden in diesem Zeitraum aus. Wer den Gewinnfreibetrag bisher regelmäßig über Wertpapierkäufe ausgeschöpft hat, sollte die Investitionsplanung rechtzeitig anpassen.
Aus für Telearbeitspauschale und Arbeitsplatzpauschale
Ab 2027 entfallen zwei beliebte Homeoffice-Begünstigungen:
- Das Telearbeitspauschale (bis zu 3 Euro pro Telearbeitstag, maximal 300 Euro pro Jahr steuer- und SV-frei) wird gestrichen.
- Auch das kleine und große Arbeitsplatzpauschale für Selbständige (300 bzw. 1.200 Euro) entfällt.
Weiterhin absetzbar bleiben Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr. Für 2026 können beide Pauschalen noch in voller Höhe genutzt werden.
Familienbonus Plus wird gesplittet
Der Familienbonus Plus (2.000 Euro jährlich für Kinder unter 18, 700 Euro für ältere Kinder) steht künftig nur noch dann zur Gänze einem Elternteil zu, wenn im Haushalt ein Kind unter vier Jahren oder ein erheblich behindertes Kind lebt. Ansonsten ist der Bonus künftig mindestens im Verhältnis 75 : 25 auf beide Elternteile aufzuteilen. Damit soll auch der Anreiz zur Rückkehr ins Berufsleben gestärkt werden. Familien sollten prüfen, wie sich die Aufteilung auf die gemeinsame Steuerlast auswirkt.
Familienleistungen bleiben bis Ende 2028 eingefroren
Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Schulstartgeld und Mehrkindzuschlag werden auch 2028 nicht an die Inflation angepasst – die Werte bleiben damit bis Ende 2028 auf dem Stand von 2025. Details zur bereits beschlossenen Aussetzung für 2026 und 2027 lesen Sie in unserem Beitrag Familienleistungen 2026 und 2027: Valorisierung ausgesetzt.
Arbeitslosenversicherung: Geringverdiener zahlen schrittweise wieder Beiträge
Die seit 2008 reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen werden stufenweise abgeschafft. Künftig gilt auch für Geringverdienerinnen und Geringverdiener wieder der volle Beitragssatz von 2,95 % – für bestehende Dienstverhältnisse mit mehrjährigen Übergangsregelungen: In der untersten Einkommensgruppe (bis 2.225 Euro brutto monatlich) wird der Beitrag erst bis 2032 von 0 % auf den vollen Satz angehoben. Für Lehrlinge ist der Beitragssatz mit höchstens 1,15 % gedeckelt. Betroffen sind laut Gesetzesmaterialien rund 1,1 Millionen Beschäftigte.
Entlastung bei den Lohnnebenkosten ab 2028
Im Gegenzug sinkt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt auf 2,7 % – die vierte und bislang größte Senkung seit 2016. Gleichzeitig entfallen die bisherigen Ausnahmen für Beschäftigte über 60: Für sie sind künftig ebenfalls FLAF-Beiträge und ab 2027 auch Arbeitslosenversicherungsbeiträge bis zum gesetzlichen Pensionsalter abzuführen.
Neue Paketsteuer ab Oktober 2026
Mit einem eigenen Paketsteuergesetz wird ab Oktober 2026 eine Abgabe von 2 Euro pro Paket eingeführt. Sie trifft nur Versandhändler, deren Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 100 Millionen Euro überschritten haben. Die Steuer soll unter anderem die Umsatzsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.
Weitere Punkte im Überblick
- Pensionen: Erhöhung 2027 um 2,95 % (gedeckelt mit 204,44 Euro), Ausgleichszulagenrichtsätze steigen um 3,3 %.
- Immobilienertragsteuer: Beim Verkauf von Altvermögen und bei Umwidmungsgewinnen sollen höhere Abgaben anfallen.
- Bankenabgabe: Der Sonderbeitrag der Banken wird bis 2029 verlängert.
- Geringfügigkeitsgrenze: bleibt bei 551,10 Euro eingefroren.
- Alkoholsteuer: Anhebung um 30 % auf 1.560 Euro je 100 Liter Alkohol.
Häufige Fragen zum Budgetbegleitgesetz 2027/2028
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Das Inkrafttreten ist gestaffelt: Die Paketsteuer startet im Oktober 2026, das Aus für Telearbeits- und Arbeitsplatzpauschale sowie das Familienbonus-Splitting greifen ab 2027, die KöSt-Erhöhung und die FLAF-Senkung ab 2028.
Betrifft die KöSt-Erhöhung auch kleine GmbHs?
Nein. Der Satz von 24 % gilt nur für Einkommensteile über 1 Million Euro. Für Gewinne darunter bleibt es beim Satz von 23 %.
Kann ich das Arbeitsplatzpauschale 2026 noch nutzen?
Ja. Die Streichung gilt erst ab 2027 – für das Jahr 2026 können Telearbeitspauschale und Arbeitsplatzpauschale noch wie bisher geltend gemacht werden.
Sie möchten wissen, was das Budgetbegleitgesetz konkret für Ihr Unternehmen oder Ihre Familie bedeutet? Wir beraten Sie gerne persönlich in unserer Kanzlei.
Quellen: Parlament Österreich, Parlamentskorrespondenz Nr. 706 vom 8.7.2026; Parlamentskorrespondenz Nr. 565 vom 16.6.2026
