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Kalte-Hände-Regelung: 45.000 Euro Umsatzgrenze entlastet Tiroler Hütten und Marktstände

Seit 1.1.2026 gilt die vereinfachte Losungsermittlung bis 45.000 Euro Jahresumsatz netto statt bisher 30.000 Euro. Was die höhere Grenze für Alm- und Schihütten, Buschenschanken und Marktstände in Tirol bedeutet.

Holztheke einer Almhütte mit Geldkassa vor Tiroler Bergpanorama, Schriftzug Kalte-Hände-Regelung

Wer seine Umsätze im Freien erzielt, muss unter bestimmten Voraussetzungen keine Registrierkasse führen und keine Einzelaufzeichnungen erstellen. Diese sogenannte „Kalte-Hände-Regelung“ wurde mit 1. Jänner 2026 spürbar ausgeweitet: Die Umsatzgrenze steigt von 30.000 Euro auf 45.000 Euro netto pro Kalenderjahr. Für viele Tiroler Betriebe – von der Almhütte bis zum Marktstand – ist das eine echte bürokratische Entlastung.

Was die Kalte-Hände-Regelung erlaubt

Werden Umsätze im Freien und nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten erzielt, darf die Tageslosung vereinfacht durch Kassasturz ermittelt werden. Konkret bedeutet das: Der Kassastand am Ende des Tages wird mit dem Anfangsbestand verglichen, die Differenz ist die Tageslosung.

Wer diese Regelung in Anspruch nehmen kann, ist von drei Pflichten befreit:

  • der Einzelaufzeichnungspflicht,
  • der Registrierkassenpflicht und
  • der Belegerteilungspflicht.

Die neue Grenze: 45.000 Euro netto

Bis 31. Dezember 2025 lag die Umsatzgrenze bei 30.000 Euro netto je Kalenderjahr. Seit 1. Jänner 2026 kann die Erleichterung bis zu einem Jahresumsatz von 45.000 Euro netto genutzt werden – ein Plus von 50 Prozent.

Wichtig: Es handelt sich um eine Netto-Grenze, also ohne Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der Umsatz aus der jeweils begünstigten Tätigkeit im Kalenderjahr.

Wer in Tirol besonders profitiert

Die Regelung ist für den Tiroler Tourismus- und Landwirtschaftsbereich besonders relevant. Ausdrücklich erfasst sind neben den klassischen Umsätzen im Freien auch:

  • Hüttenumsätze – insbesondere in Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten,
  • Buschenschanken,
  • Kantinen gemeinnütziger Vereine.

Auch für diese Gruppen gilt die neue Obergrenze von 45.000 Euro netto Jahresumsatz. Gerade Betreiber kleinerer Schutzhütten in den Tiroler Bergen, Standlbetreiber auf Wochenmärkten oder Vereinskantinen bei Dorffesten können damit weiterhin ohne Registrierkasse arbeiten, obwohl die Preise in den vergangenen Jahren gestiegen sind.

Beispiel aus der Praxis

Eine bewirtschaftete Schutzhütte im Karwendel erzielte 2025 einen Nettoumsatz von 38.000 Euro. Nach der alten 30.000-Euro-Grenze wäre die Registrierkassenpflicht schlagend geworden. Mit der neuen Grenze von 45.000 Euro bleibt die vereinfachte Losungsermittlung mittels Kassasturz weiterhin zulässig.

Vorsicht bei der Abgrenzung

Der entscheidende Punkt bleibt die Voraussetzung „im Freien und nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten“. Sobald ein Verkauf in einem geschlossenen Raum oder in unmittelbarer Verbindung damit stattfindet, greift die Erleichterung für diese Umsätze grundsätzlich nicht. Die Hütten-, Buschenschank- und Kantinenregelung ist hier eine eigenständige Ausnahme.

Wird die Umsatzgrenze überschritten, treten die allgemeinen Pflichten – Einzelaufzeichnung, Registrierkasse und Belegerteilung – nach den üblichen Regeln in Kraft. Eine laufende Umsatzbeobachtung ist daher gerade bei Betrieben nahe der Grenze wichtig.

FAQ

Gilt die 45.000-Euro-Grenze brutto oder netto?

Netto, also ohne Umsatzsteuer, je Kalenderjahr.

Muss ich trotzdem Aufzeichnungen führen?

Ja. Die Erleichterung betrifft die Art der Losungsermittlung – die Tageslosung ist per Kassasturz zu ermitteln und zu dokumentieren. Die allgemeinen Aufbewahrungspflichten bleiben bestehen.

Seit wann gilt die höhere Grenze?

Seit 1. Jänner 2026. Bis 31. Dezember 2025 lag die Grenze bei 30.000 Euro netto.

Fällt eine Almhütte automatisch unter die Regelung?

Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten sind ausdrücklich von den Erleichterungen erfasst, sofern die Umsatzgrenze von 45.000 Euro netto eingehalten wird.

Fazit

Die Anhebung auf 45.000 Euro netto ist eine gezielte Entlastung für kleine Betriebe im Freien – und trifft in Tirol besonders viele Hütten, Standlbetreiber und Vereinskantinen. Wer nahe an der Grenze liegt, sollte den Jahresumsatz laufend im Blick behalten. Gerne prüfen wir für Ihren Betrieb, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Quelle: USP.gv.at – „Digitaler Beleg statt Kassenzettel“, Stand 6. März 2026