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Familienleistungen 2026 und 2027: Valorisierung ausgesetzt – das bedeutet die Nulldiät für Familien

Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag & Co. werden 2026 und 2027 nicht valorisiert. Was die Aussetzung für Familien in Tirol konkret bedeutet.

Familienleistungen 2026 in Österreich – Valorisierung ausgesetzt

Als Familienbetrieb mit Wurzeln in Tirol wissen wir bei GHP, wie sehr Familien auf verlässliche staatliche Leistungen bauen. Mit den Budgetkonsolidierungsmaßnahmen des Bundes wurde nun beschlossen, die jährliche Inflationsanpassung (Valorisierung) zentraler Familienleistungen für die Jahre 2026 und 2027 auszusetzen. Wir erklären, welche Leistungen betroffen sind und was das für Ihr Haushaltsbudget bedeutet.

Diese Familienleistungen werden 2026 und 2027 nicht angehoben

Seit 2023 werden viele Familienleistungen automatisch an die Inflation angepasst. Diese automatische Erhöhung wird für die Jahre 2026 und 2027 ausgesetzt. Konkret betroffen sind:

  • die Familienbeihilfe
  • der Kinderabsetzbetrag
  • das Kinderbetreuungsgeld
  • der Mehrkindzuschlag
  • der Familienzeitbonus

Die Beträge bleiben damit auf dem Niveau des Jahres 2025 eingefroren. Eine reguläre inflationsbedingte Erhöhung dieser Leistungen erfolgt frühestens wieder ab 2028.

Was gleich bleibt: Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag

Der Familienbonus Plus als Steuerabsetzbetrag bleibt unverändert bestehen: Er beträgt bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Geburtstag (166,68 Euro monatlich) und 700 Euro jährlich für volljährige Kinder (58,34 Euro monatlich), solange Familienbeihilfe bezogen wird. Auch der Kindermehrbetrag von bis zu 700 Euro pro Kind bleibt für Familien mit geringer oder keiner Einkommensteuer erhalten.

Kalte Progression: nur teilweise abgegolten

Auch bei der Einkommensteuer greift die Konsolidierung: Die automatische Inflationsanpassung der Tarifstufen erfolgt in den Jahren 2025 bis 2028 nur im Ausmaß von zwei Dritteln. Das letzte Drittel, das bisher für zusätzliche Entlastungen verwendet wurde, wird ausgesetzt. Für 2026 wurden die Tarifstufen dennoch um rund 1,73 % angehoben – die neue Steuerfreigrenze liegt bei 13.539 Euro jährlich.

Ausgleich beim Pendlereuro

Als teilweiser Ausgleich für die Abschaffung des Klimabonus wird der Pendlereuro ab 1. Jänner 2026 von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer angehoben. Gerade für Pendlerinnen und Pendler aus den Tiroler Tälern kann das eine spürbare Entlastung bei der Arbeitnehmerveranlagung bedeuten.

Was Familien jetzt tun sollten

Da die Familienleistungen zwei Jahre lang nicht steigen, real durch die Inflation aber an Wert verlieren, lohnt es sich, alle steuerlichen Entlastungen konsequent auszuschöpfen. Prüfen Sie, ob Sie den Familienbonus Plus optimal zwischen den Elternteilen aufteilen, ob ein Anspruch auf den Kindermehrbetrag besteht und ob Pendlerpauschale und der erhöhte Pendlereuro korrekt berücksichtigt sind. Wir unterstützen Sie gerne dabei, in der Arbeitnehmerveranlagung nichts liegen zu lassen.

Häufige Fragen

Werden die Familienleistungen 2026 gekürzt?

Nein. Die Leistungen werden nicht gekürzt, sondern nur nicht erhöht. Sie bleiben 2026 und 2027 auf dem Niveau von 2025 eingefroren.

Ist auch der Familienbonus Plus von der Aussetzung betroffen?

Nein. Der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag bleiben in unveränderter Höhe bestehen.

Ab wann steigen die Familienleistungen wieder?

Eine automatische Valorisierung ist frühestens wieder ab dem Jahr 2028 vorgesehen.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at), Wirtschaftskammer Österreich (wko.at). Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.