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Kündigungsfristen 2026: Neue Regeln für freie Dienstnehmer

Ab 2026 bekommen freie Dienstnehmer bessere arbeitsrechtliche Absicherung. Neue Kündigungsfristen und Kollektivvertragseinbindung sind geplant.

Ab 2026 bekommen freie Dienstnehmer bessere arbeitsrechtliche Absicherung. Neue Kündigungsfristen und Kollektivvertragseinbindung sind geplant.

Ab 2026 sollen freie Dienstnehmer in Österreich von verbesserten arbeitsrechtlichen Regelungen profitieren. Diese Entwicklungen zielen darauf ab, ihre rechtliche Absicherung zu stärken und ihre Stellung im Arbeitsrecht zu festigen.

Bessere arbeitsrechtliche Absicherung ab 2026

Zukünftige Regelungen

Freie Dienstnehmer sollen ab 2026 besser geschützt werden, insbesondere durch die Einführung gesetzlicher Kündigungsfristen. Diese neuen Regelungen sehen vor, dass Kündigungen mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende ausgesprochen werden können. Eine bemerkenswerte Änderung tritt nach einer zweijährigen Beschäftigungsdauer ein: Die Kündigungsfrist verlängert sich auf sechs Wochen. Zudem kann im ersten Monat der Beschäftigung eine Probezeit vereinbart werden, in der das Arbeitsverhältnis jederzeit beendet werden kann.

Einbindung in Kollektivverträge

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der geplanten Änderungen ist die Möglichkeit, freie Dienstnehmer in den Geltungsbereich von Kollektivverträgen zu integrieren. Dies kann entweder durch die Schaffung spezifischer Kollektivverträge oder durch Erweiterungen bestehender Verträge erfolgen. Eine solche Einbeziehung bedarf jedoch der ausdrücklichen Vereinbarung der Sozialpartner und wird nicht automatisch geschehen.

Gesetzeslage

Aktualisiert September 2026: Die Neuregelung ist mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten. Sie gilt grundsätzlich auch für freie Dienstverhältnisse, die zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden haben – bestand allerdings bereits davor eine abweichende Kündigungsvereinbarung, bleibt diese weiter anwendbar (Quelle: WKO, Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht ab 1.1.2026).

Die weiteren Neuerungen – unter anderem die Dienstzettelpflicht – fasst der Beitrag Neue Regelungen für freie Dienstnehmer 2026 zusammen.

Schlussfolgerung

Diese Gesetzesänderungen versprechen eine verbesserte arbeitsrechtliche Absicherung für freie Dienstnehmer und bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, sich besser auf die kommenden Änderungen vorzubereiten. Organisationen sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen, um ihren Arbeitnehmern die bestmögliche rechtliche Grundlage bieten zu können.