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Neue Regelungen für freie Dienstnehmer 2026: Überblick

Ab 2026 gelten neue Regelungen für freie Dienstnehmer: Gekündigte Fristen, Kollektivverträge und Dienstzettelpflicht. Arbeitgeber sollten Verträge prüfen.

Ab 2026 gelten neue Regelungen für freie Dienstnehmer: Gekündigte Fristen, Kollektivverträge und Dienstzettelpflicht. Arbeitgeber sollten Verträge prüfen.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 werden durch eine Novelle des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) neue Regelungen für arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer eingeführt. Diese Änderungen betreffen insbesondere jene, die ihre Arbeitsleistung persönlich erbringen, ohne wesentliche eigene Betriebsmittel zu nutzen.

Gesetzliche Änderungen und Geltungsbereich

Ab 2026 werden die rechtlichen Bestimmungen für freie Dienstverhältnisse auf neue Grundlagen gestellt. Diese Novelle betrifft ausschließlich arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer, was eine deutliche Eingrenzung des Geltungsbereichs darstellt.

Kündigungsfristen und Vertragsregelungen

Ein zentrales Element der neuen Regelung ist die Einführung gesetzlich geregelter Kündigungsfristen für freie Dienstverhältnisse. In den ersten beiden Dienstjahren gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Ab dem dritten Dienstjahr verlängert sich diese auf sechs Wochen. Kündigungen können jeweils zum 15. oder zum Monatsende ausgesprochen werden. Zudem wird der erste Monat eines jeden freien Dienstverhältnisses als Probemonat definiert, in dem eine Beendigung des Vertrages jederzeit möglich ist.

Erweiterung der Kollektivverträge

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Neuerungen ist die Möglichkeit, arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer ab 2026 in bestehende Kollektivverträge einzubeziehen. Auch der Abschluss eigener Kollektivverträge für diese Gruppe wird ermöglicht, jedoch bleibt dies optional.

Dienstzettelpflicht

Ab 2026 sind Arbeitgeber verpflichtet, in den Dienstzetteln anzugeben, welche kollektiven Regelungen auf das jeweilige Dienstverhältnis anwendbar sind, wie zum Beispiel Kollektivverträge oder Satzungen. Diese Informationen müssen am Betriebsstandort zur Einsicht bereitgestellt werden, um die gesetzliche Transparenz zu gewährleisten.

Empfehlungen für Arbeitgeber

Angesichts dieser anstehenden Änderungen wird Arbeitgebern dringend empfohlen, bestehende freie Dienstverhältnisse zeitnah zu prüfen und anzupassen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Bei Fragen zu den neuen Regelungen und deren Integration in die Personalverrechnung wird empfohlen, fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Insgesamt soll die Novelle dazu beitragen, die Rechtsstellung freier Dienstnehmer zu stärken und transparente Bedingungen zu schaffen. Arbeitgeber sollten frühzeitig handeln, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Prozessanpassung optimal zu gestalten.