Neue Liebhabereiregelungen: Vorteile für Vermieter 2024

Konjunkturpaket bringt Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen

Um den Konjunktureinbruch in der Baubranche durch steigende Zinsen abzufedern, umfasst das neue Konjunkturpaket steuerliche Erleichterungen und Fördermaßnahmen. Eine bedeutende Änderung betrifft die Liebhabereiverordnung.

Verlängerung der Prognosezeiträume für Liebhaberei

Die Liebhabereiverordnung unterscheidet zwischen “kleiner Vermietung” (z.B. Eigenheime und Eigentumswohnungen) und “großer Vermietung” (nicht parifizierte Gebäude).

Details der Verlängerung

  • Kleine Vermietung:
    • Neuer Prognosezeitraum: 25 Jahre ab der entgeltlichen Überlassung (bislang 20 Jahre)
    • Maximaler Prognosezeitraum: 28 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (bislang 23 Jahre)
  • Große Vermietung:
    • Neuer Prognosezeitraum: 30 Jahre ab der entgeltlichen Überlassung (bislang 25 Jahre)
    • Maximaler Prognosezeitraum: 33 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (bislang 28 Jahre)

Anwendungszeitraum

  • Die Änderungen gelten für Vermietungen, deren Prognosezeitraum nach dem 31. Dezember 2023 beginnt.

Hinweise und Auswirkungen

Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Vermietungen attraktiver zu machen und die Unsicherheiten durch verkürzte Prognosezeiträume zu verringern. Vermieter sollten daher sowohl bestehende als auch neue Vermietungsprojekte hinsichtlich der neuen Prognosezeiträume prüfen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Weiterführende Informationen

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