Trinkgelder sind in vielen Tiroler Branchen – von Gastronomie bis Dienstleistung – ein fester Bestandteil des Einkommens. Bei der Sozialversicherung sorgte die Handhabung bislang für Unsicherheit. Mit einer Neuregelung ab 1. Jänner 2026 wird die Trinkgeldpauschale bundesweit vereinheitlicht.
Was sich ab 2026 ändert
Bisher wurden die Trinkgeldpauschalen in den einzelnen Bundesländern für einzelne Branchen unterschiedlich festgelegt. Ab 1. Jänner 2026 gelten stattdessen bundesweit einheitliche Pauschalbeträge. Vorgesehen sind eine jährliche Aufwertung bis 2028 und eine erstmalige Indexierung ab 2029.
Hintergrund: Steuer und Sozialversicherung
Steuerlich sind ortsübliche Trinkgelder von dritter Seite unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei – das gilt auch für Trinkgelder im Rahmen eines Tronc-Systems. In der Sozialversicherung unterliegen Trinkgelder hingegen der Beitragspflicht. Um aufwendige Einzelaufzeichnungen zu vermeiden, wurden dafür Pauschalbeträge geschaffen, die nun vereinheitlicht werden.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet
- Einheitliche Beträge schaffen mehr Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit.
- Die jährliche Aufwertung sollte in der Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
- Für Betriebe mit Tronc-System bleibt die steuerliche Behandlung der Trinkgelder relevant.
Unser Rat
Als GHP in Tirol behalten wir die neuen Pauschalen für Ihre Branche im Blick und stellen sicher, dass Ihre Lohnverrechnung korrekt darauf eingestellt ist. So vermeiden Sie Nachverrechnungen bei Prüfungen.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: März 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.


