Die Europäische Zentralbank hat den Leitzins um 0,5% gesenkt, was zu einer Reduzierung des Basiszinssatzes von 3,03% auf 2,53% geführt hat. Diese Zinssatzänderungen treten im Januar 2025 in Kraft und beeinflussen die aktuellen Zinssätze für Stundungen, Aussetzungen und Beschwerden.
Änderungen der Zinssätze
Seit dem 1. Juli 2024 liegen die Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO 4,5% über dem Basiszinssatz. Dies hat die folgenden aktuellen Zinssätze zur Folge:
- Stundungszinsen: 7,03%, zuvor 7,53%
- Aussetzungszinsen: 4,53%, zuvor 5,03%
- Anspruchszinsen: 4,53%, zuvor 5,03%
- Beschwerdezinsen: 4,53%, zuvor 5,03%
- Umsatzsteuerzinsen: 4,53%, zuvor 5,03%
Anmerkungen
Zinsen werden nicht erhoben, wenn sie den Betrag von 50 € nicht überschreiten. Diese Änderungen sind seit dem 18. Dezember 2024 gültig.
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Die Anpassung der Zinssätze steht im Zusammenhang mit dem Basiszinssatz und den Zinsen für Stundungen, Aussetzungen, Ansprüche, Beschwerden und Umsatzsteuer. Diese Änderungen wirken sich auf die finanziellen Verpflichtungen aus und sollten von den Steuerpflichtigen sorgfältig berücksichtigt werden.