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Steuertermine Q1 2025: Wichtige Fristen im Überblick

Steuertermine 1. Quartal 2025: Alle wichtigen Meldungen und Abgaben im Überblick, von Umsatzsteuer über Lohnabgaben bis zur Sozialversicherung. Planen Sie rechtzeitig!

Steuertermine 1. Quartal 2025: Alle wichtigen Meldungen und Abgaben im Überblick, von Umsatzsteuer über Lohnabgaben bis zur Sozialversicherung. Planen Sie rechtzeitig!

Im ersten Quartal 2025 stehen zahlreiche wichtige Steuertermine an, die von Unternehmen und Steuerpflichtigen unbedingt beachtet werden sollten, um Fristen einzuhalten und potenziellen Sanktionen zu entgehen.

Januar 2025

Zu Beginn des Jahres, am Donnerstag, dem 02.01.2025, müssen die Zusammenfassende Meldung für November und die Meldung sowie Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (IOSS) für den Monat November abgegeben werden.

Der Mittwoch, 15.01.2025, bringt zahlreiche Verpflichtungen mit sich: die Umsatzsteuer, die Werbeabgabe für November, die Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 4. Quartal sowie die Lohnabgaben für Dezember sind fällig.

Am Donnerstag, 16.01.2025, ist die Intrastatmeldung für Dezember erforderlich. Die Frist endet am Freitag, 31.01.2025, bis zu diesem Datum müssen die Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 4. Quartal sowie wichtige Meldungen nach §§ 109b und 109a EStG für 2024 vorgenommen werden. Zudem ist es die letzte Gelegenheit für Kleinunternehmer, den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung nach Ablauf der 5-Jahres-Bindung zurückzunehmen. Die Frist umfasst des Weiteren die Meldung relevanter Tätigkeiten gemäß Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz 2024.

Februar 2025

Im Februar beginnt der Freitag, 14.02.2025, mit der Intrastatmeldung für Januar. Am darauffolgenden Montag, 17.02.2025, sind die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 1. Quartal, die Umsatzsteuer für Dezember bzw. das 4. Quartal, die Werbeabgabe für Dezember sowie die Jahresmeldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für 2023 fällig. Zudem sind die Kammerumlage für das 4. Quartal und die Lohnabgaben für Januar zu leisten.

Am Freitag, 28.02.2025, müssen die Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 1. Quartal entrichtet werden. Gleichfalls endet die Frist für die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel (L16) und der Schwerarbeitermonate für 2024. An diesem Tag sind auch die Meldung pauschaler Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) für gemeinnützige Sportvereine 2024 abzugeben.

März 2025

Im März steht der Freitag, 14.03.2025, für die Intrastatmeldung für Februar an. Bis zum Montag, 17.03.2025, müssen die Umsatzsteuer für Januar, die Werbeabgabe für Januar und die Lohnabgaben für Februar abgeführt werden.

Der Montag, 31.03.2025, ist schließlich der letzte wichtige Stichtag im Quartal. An diesem Tag sind die Abgabe der Erklärung über die Werbeabgabe für 2024, die Kommunalsteuererklärung und die Dienstgeberabgabenerklärung für 2024 fällig, zudem enden die Fristen für die Bewertung und Zusammenfassende Meldung für Februar.

Eine rechtzeitige Vorbereitung und systematische Erledigung dieser Verpflichtungen sind entscheidend, um finanzielle Sanktionen oder Verzögerungen zu vermeiden. Unternehmen sollten diese Fristen fest im Blick behalten und sich bei Bedarf durch Steuerexperten unterstützen lassen.