Sommerjobs und Ferialpraktika 2024: Regeln und Tipps

Sommerjobs und Ferialpraktikanten 2024

Geld verdienen und Erfahrungen sammeln – das sind die Hauptmotive für Arbeiten im Sommer. Welche Arten von Sommerjobs es gibt und was man beachten muss, haben wir für Sie zusammengefasst:

Voraussetzungen und Altersgrenzen

Jugendliche ab 15 Jahre dürfen arbeiten, wenn sie die Schulpflicht abgeschlossen haben.

Ferialjobs

Schüler oder Studenten dürfen im Sommer arbeiten und müssen vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden. Alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. Kollektivvertrag, sind zu beachten. Verdienste über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro pro Monat (Wert 2024) führen zu voller Versicherung bei der ÖGK. Bei Verdiensten unter dieser Grenze besteht nur eine Unfallversicherung.

Echtes Ferialpraktikum und Volontariat

Ein echtes Ferialpraktikum erfolgt gemäß Schul- oder Studienplan. Es besteht keine Arbeitsverpflichtung oder Anspruch auf ein Mindestentgelt. Die Unfallversicherung erfolgt über die Schülerversicherung.

Ein Volontariat hingegen ist eine freiwillige Mitarbeit im Unternehmen mit dem Fokus auf Ausbildung. Hierbei ist eine Unfallversicherung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erforderlich. Bei Entgeltzahlung erfolgt die Anmeldung bei der ÖGK je nach Höhe als geringfügig Beschäftigter oder vollversicherter Dienstnehmer. In der Hotellerie und dem Gastgewerbe gilt der Pflichtpraktikant als echter Dienstnehmer und wird nach Kollektivvertrag bezahlt.

Schnuppertage

Schnuppertage dienen der Berufsorientierung für Schüler während oder außerhalb der Unterrichtszeiten. Der Versicherungsschutz erfolgt durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Nach der Schulpflicht ist eine Anmeldung bei der AUVA als Volontär erforderlich. Schnuppertage dürfen maximal fünf Tage pro Betrieb und insgesamt maximal 15 Tage pro Kalenderjahr dauern.

Zuverdienstregeln

Familienbeihilfe entfällt stufenweise ab einem Einkommen von 15.000 Euro pro Jahr für mindestens 19-Jährige ab dem darauffolgenden Kalenderjahr. Eine Prüfung der Voraussetzungen für die Studienbeihilfe ist ratsam.

Tipp: Arbeitnehmerveranlagung

Ferialarbeitnehmer erhalten bei Ferienjobs oft die gesamte bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Niedrigverdiener können eine Erstattung von bis zu 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (maximal 1.331 Euro jährlich) erhalten. Steuererleichterungen erfolgen meist antragslos durch das Finanzamt im Folgejahr.

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