Privatstiftungen sind ein bewährtes Instrument zur Vermögensweitergabe. Mit 2026 werden zwei zentrale Steuersätze für Stiftungen angehoben. Wer eine Privatstiftung errichtet oder verwaltet, sollte die Auswirkungen kennen.
Höhere Stiftungseingangssteuer
Zuwendungen der Stifter an inländische Privatstiftungen unterliegen der Stiftungseingangssteuer. Diese wird mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2026 von 2,5 % auf 3,5 % angehoben. Für geplante Zuwendungen an eine Stiftung kann der Zeitpunkt daher steuerlich relevant sein.
Anhebung der Zwischensteuer
Privatstiftungen unterliegen unter anderem mit Zinserträgen und Einkünften aus Kapitalvermögen der sogenannten Zwischenbesteuerung, bevor es zur endgültigen Besteuerung bei der Ausschüttung an die Begünstigten kommt. Der Zwischensteuersatz entsprach bisher dem Körperschaftsteuersatz von 23 %. Ab der Veranlagung 2026 wird er auf 27,5 % angehoben. Damit sollen Thesaurierungseffekte in Stiftungen verringert werden.
Was das für die Praxis bedeutet
- Zuwendungen an Stiftungen werden ab 2026 höher besteuert.
- Die höhere Zwischensteuer belastet thesaurierte Kapitalerträge stärker.
- Die Zwischensteuer wird bei Ausschüttungen an Begünstigte grundsätzlich angerechnet.
Unser Rat
Die Änderungen betreffen die Gestaltung von Zuwendungen und die Ausschüttungspolitik von Stiftungen. Wir beraten Stifter und Stiftungsvorstände in Tirol zu den steuerlich optimalen Zeitpunkten und Strukturen.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.


