Elektro-Firmenautos sind auch in Tirol weit verbreitet. Wird das arbeitgebereigene E-Fahrzeug zu Hause geladen, stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber die Stromkosten steuerfrei ersetzen kann. Für 2026 gibt es dazu aktualisierte Werte.
Der steuerfreie Ladekostenersatz 2026
Der maximale steuerfreie Kostenersatz des Arbeitgebers für das Laden des arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs im Privatbereich des Arbeitnehmers beträgt 2026 32,806 Cent je kWh. Voraussetzung ist, dass die geladene Menge dem Firmenfahrzeug nachweislich zugeordnet werden kann – etwa über eine Wallbox mit entsprechender Messfunktion.
Wichtige Änderung beim Pauschalbetrag
Der bisher mögliche pauschale Ladekostenersatz von 30 Euro pro Monat ist ab 2026 nicht mehr möglich, wenn die Zuordnung der Lademenge zum Firmenauto nicht sichergestellt ist. Damit gewinnt die technische Erfassung der geladenen Strommenge an Bedeutung.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
- Sicherstellen, dass die Lademenge dem Firmenfahrzeug eindeutig zugeordnet werden kann
- Wallbox-Lösungen mit Messfunktion prüfen
- Die Abrechnung des Ladekostenersatzes an den aktuellen kWh-Wert anpassen
Unser Rat
Wir helfen Ihnen, den Ladekostenersatz für Ihre Elektro-Firmenfahrzeuge korrekt und steuerfrei abzurechnen und die notwendigen Nachweise sauber zu dokumentieren.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.


