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Inflationsanpassung 2026: Neue Steuersätze und Absetzbeträge

Ab 2026 werden Einkommensteuertarife um 1,733 % zur Abfederung der kalten Progression angepasst. Erfahren Sie, wie dies Ihre Steuerlast beeinflusst.

Ab 2026 werden Einkommensteuertarife um 1,733 % zur Abfederung der kalten Progression angepasst. Erfahren Sie, wie dies Ihre Steuerlast beeinflusst.

Die Inflationsanpassungsverordnung 2026 sieht bedeutende Anpassungen der Steuerstruktur in Österreich vor, die zum Ziel haben, die Auswirkungen der kalten Progression zu mildern. Diese Anpassungen basieren auf der Inflationsrate von 2,6 % für den Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025 und erfassen sowohl Änderungen der Tarifstufen als auch Erhöhungen der Absetzbeträge.

Allgemeine Anpassung der Tarifstufen

Um die Finanzierungslücke, die durch die Inflation bedingt ist, auszugleichen, werden die Tarifstufen ab dem 1. Januar 2026 um 1,733 % angepasst. Die neuen Einkommensteuertarifstufen gestalten sich wie folgt:

  • Bis € 13.539: 0 % Steuersatz
  • Bis € 21.992: 20 % Steuersatz
  • Bis € 36.458: 30 % Steuersatz
  • Bis € 70.365: 40 % Steuersatz
  • Bis € 104.859: 48 % Steuersatz
  • Bis € 1 Mio.: 50 % Steuersatz
  • Über € 1 Mio.: 55 % Steuersatz

Erhöhung der Absetzbeträge

Neben den Tarifstufen werden auch bestimmte Absetzbeträge erhöht, um den Steuerzahlern zusätzliche finanzielle Erleichterung zu bieten:

  • Der Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich von € 487 auf € 496.
  • Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag wird von € 790 auf € 804 angehoben.
  • Der Pensionistenabsetzbetrag steigt von € 1.002 auf € 1.020.

Auswirkungen auf steuerfreie Einkommen

Für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis zu € 19.962 bleiben die steuerlichen Verpflichtungen de facto unverändert, da ihr Einkommen weiterhin steuerfrei bleibt.

Empfehlung

Es ist wichtig, dass diese Änderungen, die automatisch in Kraft treten, bei Steuerplanungen für das Jahr 2026 berücksichtigt werden. Steuerpflichtige sollten sich mit ihrem Steuerberater oder ihrer Steuerberaterin in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass ihre Steuerstrategien optimal an die neuen Regelungen angepasst sind.