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Neue SV-Meldepflichten 2026: Arbeitszeitangabe erforderlich

Ab dem 1.1.2026 werden neue Meldepflichten bei SV-Anmeldungen eingeführt, um Transparenz bei Arbeitszeit und Einkommen zu erhöhen. Erfahren Sie mehr!

Ab dem 1.1.2026 werden neue Meldepflichten bei SV-Anmeldungen eingeführt, um Transparenz bei Arbeitszeit und Einkommen zu erhöhen. Erfahren Sie mehr!

Wichtige Änderungen bei Sozialversicherungsanmeldungen ab 1. Januar 2026

Die bevorstehenden Änderungen bei den Anmeldungen zur Sozialversicherung (SV) treten mit dem 1. Januar 2026 in Kraft und haben zum Ziel, die Transparenz zu erhöhen sowie die Prüfungen durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zu erleichtern.

Neue Meldepflichten

Ab diesem Datum ist es verpflichtend, das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit bei der Anmeldung von Arbeitnehmer:innen zur Sozialversicherung anzugeben. Diese Maßnahme soll dabei helfen, die Transparenz zu steigern und es den Prüfungshandlungen der ÖGK zu erleichtern, mögliche Diskrepanzen zwischen gemeldeter Arbeitszeit und tatsächlich erzieltem Einkommen schnell zu erkennen.

Hintergrund der Maßnahme

Der Hauptzweck dieser Neuerung besteht darin, eine bessere Vergleichbarkeit zwischen dem Einkommen und der Arbeitszeit von Beschäftigten zu schaffen. Dies ermöglicht eine raschere Identifizierung von Unregelmäßigkeiten und unterstützt die ÖGK bei der Durchführung ihrer Prüfungen.

Geänderte Antrittsvoraussetzungen

Im Rahmen dieser Veränderungen wird die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze ausgesetzt. Zudem werden strengere Zugangsregelungen für Korridorpensionen eingeführt. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Sozialversicherungssysteme effizienter und gerechter zu gestalten.

Überarbeitete SV-Meldungen

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Mitteilung der Sozialversicherungsanmeldung. Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer:innen eine Abschrift der SV-Anmeldung auszuhändigen. Dies dient der besseren Kontrolle der gemeldeten Arbeitszeiten durch die Beschäftigten selbst.

Diese Reformen unterstreichen den anhaltenden Bemühungen der österreichischen Sozialversicherungssysteme, die Effizienz und Transparenz im Arbeitsleben zu stärken. Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sollten sich frühzeitig mit diesen Änderungen vertraut machen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.