Angesichts der geplanten Erhöhung des Investitionsfreibetrags (IFB) ab dem 1. November 2025 strebt die österreichische Bundesregierung an, durch die Verdoppelung des IFB von derzeit 10 % auf 20 % und für Öko-Investments von 15 % auf 22 %, Anreize für Investitionen in Betriebsanlagen zu schaffen. Diese befristete Regelung soll die heimische Wirtschaft stärken und ist bis zum 31. Dezember 2026 wirksam.
Geplante Änderungen im Detail
Details der Neuregelung
Der Anwendungsbereich des IFB erstreckt sich auf ungebrauchte, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die sich durch eine Mindestnutzungsdauer von vier Jahren in inländischen Betrieben auszeichnen. Der maximale IFB kann für Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 1.000.000 Euro pro Betrieb im Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Dabei ist die tatsächliche Steuerersparnis abhängig vom anzuwendenden Einkommensteuersatz, der bis zu 55 % betragen kann. Sollte das Wirtschaftsgut jedoch innerhalb von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheiden oder ins Ausland verbracht werden, ist der IFB nachzuversteuern, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor.
Vergleich mit dem Gewinnfreibetrag
Es ist nicht möglich, den IFB und den Gewinnfreibetrag gleichzeitig für dasselbe Wirtschaftsgut zu beanspruchen. Bei vergleichsweise niedrigen Gewinnen unter 33.000 Euro erweist sich der IFB als vorteilhafter, weil der Gewinnfreibetrag erst ab dieser Schwelle relevant wird. Darüber hinaus ist der Gewinnfreibetrag in Verlustjahren nicht nutzbar, wohingegen der IFB eine negative Steuerbemessungsgrundlage erzeugen kann. Bei größeren Investitionen bietet der IFB aufgrund der Deckelung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags oft größere Steuervorteile.
Empfehlung
Um die Vorteile des IFB vollständig auszuschöpfen, sollten Unternehmer:innen ihre Investitionen sorgfältig planen und dabei eine umfassende Vorschaurechnung erstellen, um die bestmögliche steuerliche Strategie zu identifizieren. Es ist ratsam, mehrjährige Investitionsplanungen in Betracht zu ziehen und mögliche Verlustsituationen zu berücksichtigen, um den maximalen Nutzen aus dem erhöhten IFB zu ziehen.


