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Steuertipps für Geschäftsführer & Gesellschafter in 2024

Komplexe steuerliche Regelungen für Gesellschafter-Geschäftsführer: Einkünfte, Gewinnermittlung, KFZ-Nutzung und Sozialabgaben im Fokus für effizientes Management.

Komplexe steuerliche Regelungen für Gesellschafter-Geschäftsführer: Einkünfte, Gewinnermittlung, KFZ-Nutzung und Sozialabgaben im Fokus für effizientes Management.

Steuerliche Aspekte für Gesellschafter-Geschäftsführer

Im Rahmen ihrer steuerlichen Verpflichtungen müssen Gesellschafter-Geschäftsführer verschiedene Aspekte berücksichtigen, die von der Art ihrer Einkünfte bis hin zu spezifischen Regelungen reichen.

Einkunftsarten

Für Gesellschafter-Geschäftsführer ergeben sich unterschiedliche Einkunftsarten basierend auf ihrem Beteiligungsgrad:

  • Wesentlich beteiligte Geschäftsführer, also solche mit einer Beteiligung von mehr als 50%, erzielen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gemäß § 22 Abs 2 zweiter Teilstrich EStG.
  • Im Gegensatz dazu erzielen nicht wesentlich beteiligte Geschäftsführer, mit höchstens 25% Beteiligung, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbst wenn sie in ihrer Position weisungsfrei sind, gemäß § 25 Abs 1 Z1 lit a und b EStG.
  • Unabhängig von der Beteiligungshöhe erzielen freie Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb gemäß § 22 Abs 1 EStG bzw. § 23 EStG.

Gewinnermittlung

Bei der Gewinnermittlung für Einkünfte aus selbständiger Arbeit kommt die Basispauschalierung in Betracht, sofern bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden (bis 2025 gilt eine Grenze von 220.000 €, die in den folgenden Jahren angehoben wird). Der pauschale Betriebsausgabensatz beträgt 6% des Umsatzes, maximal jedoch 13.200 €. Eine Vorsteuerpauschalierung ist mit 1,8% des Umsatzes möglich, jedoch nur bis zu einem Maximum von 3.960 € und ausgeschlossen für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer.

Weitere Regelungen

  • KFZ-Nutzung: Eine private Nutzung eines Firmenfahrzeugs wird als Betriebseinnahme angesehen und unterliegt der Sachbezugswerteverordnung.
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen: Für eine steuerlich unbedenkliche Behandlung sind fremdübliche Vertragsgestaltungen notwendig; andernfalls sind diese als KESt-pflichtige Kapitaleinkünfte zu behandeln.
  • Gemäß den Umsatzsteuerrichtlinien gelten wesentlich beteiligte Geschäftsführer als Unternehmer, obwohl in der Praxis Ausnahmen möglich sind.

Sozialversicherungs- und Lohnabgaben

Gesellschafter-Geschäftsführer müssen auch bestimmte Abgaben berücksichtigen:

  • Der Dienstgeberbeitrag sowie die Kommunalsteuer sind auch für wesentlich beteiligte Geschäftsführer zu entrichten.
  • Im Fall von Werkvertrags-Geschäftsführern werden diese beim Dienstgeberbeitrag und der Kommunalsteuer nicht als Unternehmer behandelt.

Diese Bestimmungen verdeutlichen, dass Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten eine Reihe komplexer Regelungen beachten müssen, um effizientes Steuer- und Abgabenmanagement sicherzustellen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.