Die optimale Nutzung von Wahlrechten in der pauschalen Gewinnermittlung bietet vielen Unternehmer:innen die Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Diese Möglichkeit steht jenen offen, deren Jahresumsatz maximal 700.000 Euro beträgt, wobei die Vorteile einer sogenannten Vorteilhaftigkeitsrechnung unterzogen werden sollten, um deren Effizienz zu bestimmen.
Basispauschalierung ab 2025
Die Pauschalierung setzt einen festen Prozentsatz der Umsatzerlöse als Betriebsausgabe an, was die Berechnung der Steuerlast erheblich vereinfacht. Dabei können 54 verschiedene Gewerbezweige spezifische Prozentsätze zwischen 5,2% und 20,7% für die Berechnung der Betriebsausgaben nutzen. Ab 2025 wird die Umsatzgrenze auf 320.000 Euro mit einem Betriebsausgabenabzug von 13,5% angehoben. Im darauffolgenden Jahr, 2026, wird diese Grenze auf 420.000 Euro erhöht, wobei der Betriebsausgabenabzug auf 15% festgelegt wird.
Branchen und spezielle Regelungen
Neben der allgemeinen Pauschalierung stehen bestimmten Gewerbezweigen zusätzliche Modelle zur Verfügung, wie die Branchenpauschalierung und Modulsysteme, was insbesondere für Lebensmittelhändler und Künstler von Interesse sein könnte. Für Kleinunternehmer, die Umsätze bis zu 55.000 Euro erzielen, existiert eine gesonderte Pauschalierungsregelung.
Bedenken und Einschränkungen
Ein wesentlicher Punkt ist, dass bei Nutzung der Basispauschalierung der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag entfällt. Zudem ist keine Buchführungspflicht Voraussetzung, und es darf auf freiwillige Buchführung verzichtet werden.
Empfohlene Vorgehensweise
Regelmäßige Prüfungen und Vergleichsrechnungen sind entscheidend, um die vorteilhafteste Methode zur Gewinnermittlung zu identifizieren. Es ist ratsam, eine professionelle steuerliche Beratung zu konsultieren, um individuelle Voraussetzungen und mögliche Vorteile genau zu analysieren.
Unternehmer:innen, die detaillierte Informationen über aktuelle Wirtschafts- und Steuerentwicklungen benötigen, wird empfohlen, sich umfassend beraten zu lassen.