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Verstärkte Corona-Zuschussprüfungen: Was Sie wissen müssen

Seit August 2024 verstärkte Prüfung von Corona-Zuschüssen durch den Bund. Alles zu Rückzahlungen und Verjährungsfristen bis 2034.

Seit August 2024 verstärkte Prüfung von Corona-Zuschüssen durch den Bund. Alles zu Rückzahlungen und Verjährungsfristen bis 2034.

Seit dem 1. August 2024 hat der Bund die Verwaltung der Corona-Zuschüsse von der COFAG übernommen, was zu einem Anstieg der Prüfungsaktivitäten führt. Diese verschärften Prüfungen zielen darauf ab, sowohl offene Auszahlungsfälle als auch potenzielle Rückforderungsfälle sorgfältig zu untersuchen, insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Behandlung von Rückzahlungen

Ausfallsbonus und Umsatzersatz

Für den Einnahmen-Ausgaben-Rechner gilt, dass Rückzahlungen im Jahr der Rückzahlung als Betriebsausgabe erfasst werden müssen. Dies bedeutet, dass Rückzahlungen im entsprechenden Jahr als Betriebsausgabe verbucht werden. Im Gegensatz dazu müssen Bilanzierer Rückzahlungen als Verbindlichkeit erfassen, sobald ein Rückforderungsbescheid ausgestellt wird. Diese Methode stellt sicher, dass die Rückzahlungen korrekt in der Bilanz abgebildet werden.

Fixkostenzuschuss und Verlustersatz

Im Fall von Fixkostenzuschüssen und Verlustersatz führen Änderungen zu einer rückwirkenden Bescheidänderung im betroffenen Jahr. Die entsprechenden Finanzbehörden erstellen von Amts wegen einen abgeänderten Bescheid, sobald der Nachforderungsbescheid in Rechtskraft tritt. Dies geschieht einen Monat nach der Ausstellung des Bescheides und bringt sicher, dass die Anpassungen rechtlich einwandfrei sind.

Frist und Verjährung

Die Verjährungsfrist für diese Rückforderungsfälle beträgt 10 Jahre und endet im Jahr 2034. Dies gibt den Behörden ausreichend Zeit, Rückforderungsfälle zu bearbeiten und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Arbeitgeber und Unternehmen sollten sich dieser zeitlichen Planung bewusst sein, um entsprechende Vorbereitungen zu treffen.

Insgesamt ist es von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen bei der Bearbeitung von Corona-Zuschüssen die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um die Anforderungen der neuen Prüfungsrichtlinien zu erfüllen. Arbeitgeber sind angehalten, mit ihren Steuerberatern zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitgestellt werden und die steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllt werden.