[wpml]

VfGH erleichtert Nachweis außergewöhnlicher Belastungen

Der VfGH erleichtert den Nachweis außergewöhnlicher Belastungen. Medizinische Behandlungen können leichter steuerlich anerkannt werden, auch ohne frühzeitige Atteste.

Der VfGH erleichtert den Nachweis außergewöhnlicher Belastungen. Medizinische Behandlungen können leichter steuerlich anerkannt werden, auch ohne frühzeitige Atteste.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich eine Entscheidung getroffen, die den Nachweis für die steuerliche Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen erleichtert. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf Steuerpflichtige haben, die medizinische Kosten geltend machen wollen.

Hintergrund und Fallbeispiel

Ein aktueller Fall verdeutlicht die Problematik: Eine Steuerpflichtige mit einer 70%igen Behinderung machte Kosten für Massagen und Osteopathie geltend. Das Finanzamt und das Bundesfinanzgericht (BFG) lehnten eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung ab, da keine ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn vorlag und kein Kostenersatz durch die Sozialversicherung erfolgte.

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Der VfGH entschied, dass die regelmäßige medizinische Notwendigkeit der Behandlungen zur Stabilisierung der Mobilität, die durch ein ärztliches Gutachten unterstützt wurde, anerkannt werden muss. Die ursprüngliche Nichtanerkennung eines ärztlichen Attests als Beleg für die Notwendigkeit wurde als Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes angesehen.

Implikationen

Diese Entscheidung erleichtert Steuerpflichtigen, die regelmäßig notwendige Behandlungen mit durchgehenden ärztlichen Belegen nachweisen können, die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung. Steuerpflichtige, die medizinische Kosten geltend machen wollen, profitieren von einer verbesserten Position, auch wenn zu Behandlungsbeginn nicht alle Dokumente vorliegen.

Empfehlungen

Es ist ratsam, bei medizinisch notwendigen Behandlungen fortlaufend ärztliche Atteste zu dokumentieren, um den Nachweis für die steuerliche Anerkennung zu erleichtern. Sollte ein Antrag auf Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen vom Finanzamt abgelehnt werden, sollten Steuerpflichtige die rechtliche Überprüfung in Betracht ziehen, vor allem bei vermuteten Verstößen gegen den Gleichheitsgrundsatz. Diese Entscheidung des VfGH bietet hierbei eine gute Grundlage für die Argumentation.