[wpml]

AbgÄG 2024: Neue Regeln zur Gruppenbesteuerung

Das AbgÄG 2024 ändert die Gruppenbesteuerung: Verluste aus Vorgruppen dürfen nicht verrechnet werden, freiwillige Verlustzurechnung ausländischer Gruppenmitglieder möglich.

Das AbgÄG 2024 ändert die Gruppenbesteuerung: Verluste aus Vorgruppen dürfen nicht verrechnet werden, freiwillige Verlustzurechnung ausländischer Gruppenmitglieder möglich.

Mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG 2024) treten bedeutende Änderungen in der Gruppenbesteuerung in Kraft, die von Unternehmen sorgfältig beachtet werden sollten. Diese Neuerungen betreffen sowohl in- als auch ausländische Gruppenmitglieder und die administrative Abwicklung von Gruppenanträgen.

Verrechnungsverbot für Vorgruppenverluste

Eine der wesentlichen Änderungen des AbgÄG 2024 ist das eingeführte Verrechnungsverbot für vortragsfähige Verluste des Gruppenträgers aus Zeiten vor der Gruppenbildung. Diese Regelung betrifft Verluste, die in Verbindung mit Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverlusten auf Beteiligungen stehen. Insbesondere Verluste, die aus früheren Gruppenmitgliedschaften resultieren, können nicht mehr verrechnet werden. Diese Maßnahme soll eine doppelte Verlustverwertung, besonders bei Gruppenerweiterungen, verhindern.

Verlustzurechnung für ausländische Gruppenmitglieder

Ab dem Jahr 2024 haben Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig auf die Zurechnung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder zu verzichten. Im Gegensatz zur bisherigen Pflicht, diese Verluste zu berücksichtigen, bietet die neue Regelung den Vorteil, das Gruppenergebnis zu mindern, was potenzielle Auswirkungen auf die Mindestbesteuerung haben kann. Unternehmen können jährlich neu entscheiden, ob sie diese Verluste einbeziehen möchten.

Gruppenantrag über FinanzOnline

Im Rahmen der Optimierung der administrativen Prozesse können Gruppenanträge ab sofort elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden. Die amtlichen Vordrucke müssen mit einer elektronischen Signatur versehen und hochgeladen werden. Die vollständige technische Umsetzung dieser Funktionalität wird für 2025 erwartet. Bis dahin besteht die Möglichkeit eines temporären Uploads als "sonstige Anbringen".

Wichtige Punkte

Die neuen gesetzlichen Regelungen treten für Anträge, die nach dem 3. Mai 2024 gestellt werden, in Kraft. Unternehmen haben die Flexibilität, jährlich zu entscheiden, ob Verluste ausländischer Gruppenmitglieder berücksichtigt werden sollen. Für die technische Bearbeitung und den weiteren Fortschritt der elektronischen Einreichung von Gruppenanträgen in FinanzOnline sind zukünftige Entwicklungen abzuwarten.

Diese Änderungen unterstreichen die Bedeutung einer proaktiven Auseinandersetzung mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und organisatorische Abläufe dem aktuellen Rechtsstand anzupassen.