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Registrierkassen-Jahresbeleg: Frist und Prüfung bis 15. Feb 2025

Der Registrierkassen-Jahresbeleg 2024 muss bis 15. Februar 2025 geprüft werden. Nutzen Sie BMF App oder FinanzOnline, um Fristverstöße zu vermeiden.

Der Registrierkassen-Jahresbeleg 2024 muss bis 15. Februar 2025 geprüft werden. Nutzen Sie BMF App oder FinanzOnline, um Fristverstöße zu vermeiden.

Die Pflicht zur Prüfung des Registrierkassen-Jahresbelegs ist ein wichtiger Prozess, der zu Beginn eines jeden neuen Jahres Aufmerksamkeit erfordert. Unternehmer müssen sicherstellen, dass der Jahresbeleg für 2024 fristgerecht erstellt und überprüft wird.

Erforderliche Schritte bis zum Termin

Die Frist für die Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs endet spätestens am 15. Februar 2025. Der Monatsbeleg für Dezember des Vorjahres dient gleichzeitig als Jahresbeleg. Dieser kann als Nullbeleg erstellt werden, indem der Wert 0 eingegeben wird.

Überprüfungsmethoden

Für die Überprüfung des Jahresbelegs stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Eine manuelle Prüfung ist mithilfe der "BMF Belegcheck App" möglich. Zudem kann, falls technisch realisierbar, der Jahresbeleg mittels Registrierkassen-Webservice an FinanzOnline übermittelt werden. Diese elektronische Übermittlung macht den Ausdruck und die physische Aufbewahrung des Belegs überflüssig. In Ausnahmefällen, beispielsweise ohne Internetzugang oder Smartphone, ist eine manuelle Übermittlung per Formular RK 1 erforderlich.

Risiken bei Fristversäumnis

Ein Versäumnis der Frist zur Überprüfung des Jahresbelegs kann als Finanzordnungswidrigkeit eingestuft werden und rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Unternehmer sollten daher darauf achten, die erforderlichen Schritte rechtzeitig zu vollziehen und entsprechende Maßnahmen zur Fristwahrung zu ergreifen.

Verwandte Themen

Unternehmer müssen sich auch mit verwandten Themen auseinandersetzen, wie dem Umgang mit Registrierkassen und der Erstellung von Nullbelegen. Ebenso wichtig ist die Nutzung von FinanzOnline zur elektronischen Abwicklung und die Vermeidung von Finanzordnungswidrigkeiten durch rechtzeitige Maßnahmen.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen ohne Gewähr bereitgestellt werden und urheberrechtlich geschützt sind. Es ist wichtig, sich stets über aktuelle gesetzliche Bestimmungen zu informieren und diese zu befolgen.