Der Partnerschaftsbonus bietet eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Eltern, die sich die Kinderbetreuung gleichberechtigt teilen. Mit einer einmaligen Zahlung von insgesamt 1.000 Euro wird die gemeinsame Betreuung gefördert und honoriert.
Höhe und Auszahlung
Der Partnerschaftsbonus beläuft sich auf 500 Euro pro Elternteil, wobei die Auszahlung einmalig am Ende der Kinderbetreuungszeit erfolgt. Diese finanzielle Zuwendung ist darauf ausgelegt, die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung zu würdigen und zu unterstützen.
Voraussetzungen
Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, müssen beide Elternteile das Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Anteilen beziehen, wobei der Verteilungsschlüssel zwischen 50:50 und 60:40 liegen muss. Jedes Elternteil sollte mindestens 124 Tage an der Betreuung beteiligt sein. Hierbei ist es irrelevant, ob pauschales oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen wurde, was den Zugang zur Förderung erleichtert.
Antragstellung
Die Beantragung des Partnerschaftsbonus erfordert, dass jeder Elternteil den Bonus separat beantragt. Dieser Antrag kann bequem online mithilfe der ID-Austria beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt werden. Zeitlich kann der Antrag entweder zusammen mit dem Kinderbetreuungsgeld oder separat bis spätestens 124 Tage nach Ablauf der höchstmöglichen Gesamtanspruchsdauer eingereicht werden. Diese Flexibilität bei der Antragstellung ermöglicht es Eltern, den Antrag nach ihren individuellen Zeitplänen einzureichen.
Insgesamt stellt der Partnerschaftsbonus eine wertvolle Unterstützung für Eltern dar, die die Kinderbetreuung partnerschaftlich aufteilen. Durch die einfache Online-Antragstellung und die beträchtliche finanzielle Anerkennung wird diese Initiative gefördert und gewürdigt.