Steuertermine Q4 2024: Wichtige Fristen im Überblick

Wichtige Steuertermine im 4. Quartal 2024

Im vierten Quartal des Jahres 2024 gibt es zahlreiche wichtige Steuertermine, die Unternehmen und Einzelpersonen beachten müssen. Dieser Überblick hilft dabei, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Oktober 2024

Di, 01.10.24

  • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer für 2023.
  • Beginn der Umsatzsteuerzinsen für Nachzahlungen der Umsatzsteuer für 2023.

Mo, 14.10.24

  • Intrastatmeldung für September.

Di, 15.10.24

  • Umsatzsteuer für August.
  • Werbeabgabe für August.
  • Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 3. Quartal (Fristverlängerung möglich).
  • Lohnabgaben für September.
  • Meldung und Abfuhr des Energiekrisenbeitrages Strom für das 1. Halbjahr 2024.

Do, 31.10.24

  • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 3. Quartal.
  • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für September.
  • Zusammenfassende Meldung für September bzw. das 3. Quartal.

November 2024

Fr, 15.11.24

  • Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 4. Quartal.
  • Umsatzsteuer für September bzw. das 3. Quartal.
  • Werbeabgabe für September.
  • Kammerumlage für das 3. Quartal.
  • Intrastatmeldung für Oktober.
  • Lohnabgaben für Oktober.

Sa, 30.11.24

  • Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 4. Quartal.

Dezember 2024

Mo, 02.12.24

  • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Oktober.
  • Zusammenfassende Meldung für Oktober.

Fr, 13.12.24

  • Intrastatmeldung für November.

Mo, 16.12.24

  • Umsatzsteuer für Oktober.
  • Werbeabgabe für Oktober.
  • Lohnabgaben für November.

Di, 31.12.24

  • Ende der Einreichung des Energiekostenzuschusses für Non-Profit-Organisationen (Phase 2) für 2023.
  • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für November.
  • Zusammenfassende Meldung für November.
  • Letzte Chance für die Abgrenzung der Einkünfte zur Berechnung des Zuverdienstes bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld im Jahr 2022.
  • Letzte Chance für die Arbeitnehmerveranlagung für 2019.

Fazit

Im vierten Quartal 2024 stehen zahlreiche Fristen und Verpflichtungen an, die sorgfältig beachtet werden müssen. Unternehmen und Selbstständige sollten sich diese Termine notieren und rechtzeitig ihre Unterlagen vorbereiten, um keine wichtigen Fristen zu versäumen und eventuell anfallende Strafen zu vermeiden. Unterstützung durch Fachkräfte kann dabei hilfreich sein, die Einhaltung aller Fristen sicherzustellen.

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