Finanzinstrumente: Einheitliche Bewertung und Klassifizierung

Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung

28.05.2024 | Steuer-News

Die Einführung einheitlicher Standards zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten zielt darauf ab, Transparenz und Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung zu schaffen.

Klassifizierung von Finanzinstrumenten

Kategorien

Zu Fortführungszwecken gehalten
Finanzinstrumente, die bis zur Fälligkeit gehalten und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Ein Beispiel hierfür sind Unternehmensanleihen, die bis zur Fälligkeit gehalten werden.

Zu Handelszwecken gehalten
Finanzinstrumente, die kurzfristig gehalten und zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Hierzu zählen Aktien und Derivate, die aktiv gehandelt werden.

Zur Veräußerung verfügbar
Finanzinstrumente, die weder zu Fortführungszwecken noch zu Handelszwecken gehalten werden und zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Ein typisches Beispiel sind Minderheitsbeteiligungen an anderen Unternehmen.

Bewertungskriterien

Fortgeführte Anschaffungskosten
Die Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt durch die ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich Tilgungen und abzüglich bzw. amortisiert um eine etwaige Wertminderung.

Beizulegender Zeitwert (Fair Value)
Die Bewertung erfolgt zum Marktwert am Stichtag. Gewinne und Verluste werden entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Anforderungen an die Bilanzierung

Primärbewertungen

Erstbewertung
Bei erstmaligem Ansatz werden Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten werden berücksichtigt, es sei denn, die Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert durch die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet.

Folgebewertungen

Fortgeführte Anschaffungskosten
Diese werden regelmäßig überprüft und angepasst, um Wertminderungen oder -steigerungen zu reflektieren.

Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert wird periodisch angepasst, um aktuelle Marktbedingungen widerzuspiegeln.

Offenlegungspflichten

Umfangreiche Anhangangaben
Unternehmen müssen Informationen über Klassifikation, Bewertungsmethoden und Risiken der Finanzinstrumente in den Anhang des Jahresabschlusses aufnehmen.

Risiken und Unsicherheiten
Unternehmen sind verpflichtet, detaillierte Angaben zu Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktpreisrisiken offenzulegen.

Fazit

Die Regelung zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sorgt für einheitliche Standards, die Transparenz und Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung fördern. Unternehmen sollten jedoch große Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und eine korrekte Bilanzierung und Bewertung gewährleistet ist.

Hinweis: Änderungen sind möglich, da laufende gesetzliche Anpassungen stattfinden können.

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