Ferienjobs 2024: Einfluss auf Familienbeihilfe und Zuverdienst

Ferienjobs für Schüler und Studierende: Auswirkungen auf Familienleistungen

Die Ferienzeit bietet Schülern und Studierenden die Gelegenheit, durch Ferienjobs ihr Taschengeld aufzubessern. Doch wie wirken sich diese Zuverdienste auf die Familienleistungen aus? Im Folgenden werden die relevanten Aspekte rund um die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag und den Familienbonus Plus erläutert.

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag

Für ein Kind in Ausbildung im Alter von 19 Jahren beträgt die Familienbeihilfe im Jahr 2024 monatlich € 191,60. Hinzu kommt der Kinderabsetzbetrag in Höhe von € 67,80 pro Monat. Somit erhalten Eltern insgesamt € 259,40 monatlich pro Kind. Diese Leistungen können bis zum 24. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden – in speziellen Fällen sogar bis zum 25. Lebensjahr oder unbefristet bei gravierender Behinderung.

Zuverdienst und Auswirkungen

Bis zum 19. Lebensjahr des Kindes gibt es keine Begrenzung des Zuverdienstes; Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Familienbonus Plus bleiben unberührt. Ab dem 20. Lebensjahr des Kindes wird jedoch das steuerpflichtige Jahreseinkommen relevant. Überschreitet das steuerpflichtige Jahreseinkommen des Kindes die bisherige Zuverdienstgrenze von € 15.000, führt dies zu einer Kürzung der Familienbeihilfe.

Anpassung der Zuverdienstgrenze

Die Bundesregierung hat eine Anhebung der Zuverdienstgrenze rückwirkend zum 1. Januar 2024 geplant. Diese Grenze soll künftig jährlich um den Inflationsfaktor erhöht werden. Die Beschlussfassung im Parlament ist für Juli 2024 vorgesehen.

Berechnung der Zuverdienstgrenze

Das relevante Einkommen des Kindes im betreffenden Jahr ist das zu versteuernde Einkommen. Dies umfasst das Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, jedoch ohne Sonderzahlungen für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nicht zum relevanten Einkommen zählen Waisenpensionen, Leistungen aus dem Sozialversicherungsrecht und andere nicht steuerpflichtige Einkommen.

Familienbonus Plus

Wird für ein Kind die Familienbeihilfe gewährt, erhalten Eltern zusätzlich den Familienbonus Plus. Für ein Kind ab 18 Jahren beträgt dieser € 58,34 monatlich. Bei jüngeren Kindern liegt der Betrag bei € 166,68 im Monat.

Fazit und Unterstützung

Eltern sollten sich rechtzeitig über die aktuellen Zuverdienstgrenzen und deren Anpassungen informieren, um mögliche Kürzungen der Familienleistungen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, die individuellen Einkommen der Kinder im Auge zu behalten und bei Unsicherheiten professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um von den geplanten Regelungen optimal zu profitieren.

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