Gastgewerbepauschalierung: Voraussetzungen und Anwendbarkeit
Die Gastgewerbepauschalierung bietet Gastronomiebetrieben die Möglichkeit, bestimmte Betriebsausgaben pauschal anzusetzen. Dies kann die steuerliche Belastung effizient und unkompliziert gestalten. Im Folgenden werden die wichtigsten Voraussetzungen und Bestimmungen dieser Regelung vorgestellt.
Geltungsbereich und Voraussetzungen
Zur Inanspruchnahme der Gastgewerbepauschalierung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
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Gewerbeberechtigung: Der Betrieb muss eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe im Sinne des § 111 der Gewerbeordnung besitzen. Diese Berechtigung muss das gesamte Wirtschaftsjahr über bestehen.
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Keine Buchführungspflicht: Es darf keine Verpflichtung zur Buchführung bestehen, und es dürfen auch nicht freiwillig Bücher geführt werden, die eine Bilanzierung ermöglichen.
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Umsatzgrenze: Die Umsätze des Betriebs dürfen 400.000 Euro nicht übersteigen. In der Regel wird dabei auf die Umsätze des Vorjahres abgestellt. Bei Betriebseröffnungen können Ausnahmen gelten. Durchlaufende Posten und ähnliche Abgaben werden hierbei nicht berücksichtigt.
- Kein Anrecht bei Vermögensverwaltung: Die Pauschalierung kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn es sich um reine Vermögensverwaltung handelt, wie etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Weitere Anforderungen
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Anzeige in der Steuererklärung: Die Entscheidung, die Pauschalierung zu nutzen, muss in der Steuererklärung angegeben werden.
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Zusätzliche Zahlung: Die Pauschalierung betrifft nur zusätzliche Zahlungen, die bisher nicht gewährt wurden. Eine Umwandlung von Gehalt oder bestehenden Prämien ist nicht zulässig.
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Dreijahresfrist: Ein Wechsel von der Pauschalierung zur Vollbilanzierung oder zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EÜR) ist erst nach Ablauf von drei Jahren wieder möglich, um erneut die Pauschalierung in Anspruch zu nehmen.
Hinweis und Unterstützung
Es wird empfohlen, den jeweiligen Kollektivvertrag genau zu prüfen und die prämienbezogenen Vereinbarungen korrekt zu formulieren. Bei Unsicherheiten sollte Unterstützung in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind.
Weiterführende Links
- Finanzministerium: Mitarbeiterprämie 2024
- Finanzministerium: Mitarbeiterprämie bei Arbeitskräfteüberlassung und kollektivvertraglicher Ermächtigung
Für individuelle Beratung und detaillierte Informationen wird empfohlen, sich an qualifizierte Experten zu wenden.
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