Die Erhöhung des Investitionsfreibetrages (IFB) bietet Unternehmen stimulierende Anreize, durch strategische Investitionen wirtschaftlich zu wachsen und gleichzeitig umweltfreundliche Technologien zu fördern. Die neuen Regelungen, die im Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2026 gelten, bringen bedeutende Änderungen mit sich.
Zeitrahmen und erhöhter IFB
Der reguläre IFB wird in diesem Zeitraum von 10 % auf 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöht, während für Ökologisierungsgüter eine Steigerung von 15 % auf 22 % erfolgt. Diese Änderungen geben Unternehmern starke Anreize, in neue, besonders umweltfreundliche Kapitalgüter zu investieren.
Anwendungsbedingung und Zeitliche Zuordnung
Um von diesen erhöhten Sätzen zu profitieren, müssen Investitionen nach dem 31. Oktober 2025 getätigt werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Anschaffung ist die Übergabe des Wirtschaftsguts. Sollte es sich um herstellende Wirtschaftsgüter im eigenen Betrieb handeln, muss eine genaue zeitliche Abgrenzung der Herstellungsanteile vor und nach diesem Stichtag erfolgen.
Besondere Regelungen
Für die Monate November und Dezember 2025 steht der erhöhte IFB bis zu einem anteiligen Höchstbetrag von € 166.667 zur Verfügung. Obwohl eine Gesamtbegrenzung von € 1 Million pro Jahr und Betrieb besteht, sind Überschreitungen in den besagten Monaten flexibel handhabbar: Diese können entweder auf die Monate vor diesem Zeitraum oder auf das Jahr 2026, innerhalb der erhöhten Grenze, übertragen werden.
Einschränkungen und Ausnahmen
Nicht alle Wirtschaftsgüter qualifizieren sich für den IFB: Der Ausschluss umfasst Güter, für die bereits ein Gewinnfreibetrag beansprucht wird, wie Gebäude und Pkw (außer Elektroautos mit 0g CO2), gebrauchte Güter und weitere. Generell gilt, dass Wirtschaftsgüter eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren aufweisen und in einem inländischen Betrieb eingesetzt werden müssen.
Relevante Beispiele
Stellen wir uns einen Unternehmer vor, welcher von Januar bis Oktober 2025 € 800.000 investiert und weitere € 400.000 von November bis Dezember. Für die letzten beiden Monate kann der Unternehmer € 166.667 als erhöhten IFB geltend machen. Der verbleibende Betrag von € 233.333 bietet mehrere Option: Eine anteilige Zurechnung zum regulären IFB 2025 und dem erhöhten IFB 2026 oder die Übertragung des gesamten Betrags auf die erhöhte IFB-Grenze des Jahres 2026.
Zusätzliche Informationen
Der IFB kann auch für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die unter der degressiven Abschreibung (AfA) berücksichtigt werden. Besonders hervorgehoben werden klimafreundliche Investitionen, die zusätzlich durch einen Öko-Zuschlag profitieren.
Diese Regelungen sollen Investitionen fördern und die Gesamtwirtschaft stärken, insbesondere durch Anreize für Investitionen in umweltfreundliche Technologien. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Investitionsstrategien an die neuen steuerlichen Anreize anzupassen und somit nachhaltiges Wachstum zu fördern.


