Die Betriebsübergabe gegen Rente stellt eine interessante Möglichkeit dar, sowohl für den Übergeber als auch den Übernehmer finanzielle Vorteile zu nutzen. Durch Rentenzahlungen wird dem Übergeber ein regelmäßiges Einkommen gesichert, während der Übernehmer finanzielle Flexibilität genießen kann.
Steuerliche Einordnung bei der Übergeber:in
Bei der Betriebsübergabe gegen Rente handelt es sich um regelmäßige Zahlungen, deren Gesamthöhe oder Anzahl nicht festgelegt ist.
- Kaufpreisrente: Der Rentenbarwert dieser Rente beläuft sich auf 75-125 % des Betriebsvermögens. Steuerpflichtig werden die Rentenzahlungen, sobald sie den Buchwert des Betriebsvermögens überschreiten.
- Versorgungsrente: Der Rentenbarwert liegt zwischen 125 % und 200 % oder unter 75 %. Hier entsteht die Steuerpflicht ab der ersten Rentenzahlung.
- Unterhaltsrente: Diese weist einen Rentenbarwert von über 200 % des Betriebsvermögens auf, wodurch keine Steuerpflicht auf die Rentenzuflüsse besteht.
Wichtig zu beachten ist, dass steuerliche Begünstigungen für Veräußerungsgewinne und das 30 % Steuersatzprivileg für Betriebsimmobilien keine Anwendung finden.
Steuerliche Konsequenzen bei der Übernehmer:in
Für den Übernehmer ergeben sich unterschiedliche steuerliche Behandlungen:
- Kaufpreisrente: Diese muss bilanziell als Rentenverbindlichkeit erfasst und jährlich neu bewertet werden. Unterschiede gibt es bei der Behandlung in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
- Versorgungsrente: Als absetzbare Position kann sie steuerlich geltend gemacht werden.
- Unterhaltsrente: Diese wird als privat veranlasst betrachtet und ist nicht steuerlich absetzbar.
Die Anschaffungskosten des Betriebs werden basierend auf dem Rentenbarwert bewertet, es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche Übergabe (Versorgungs- oder Unterhaltsrente), wo die Buchwerte fortgeführt werden.
Praktische Tipps
Bei der Berechnung des Rentenbarwerts kann der Rechner des Finanzministeriums hilfreich sein. Detaillierte Informationen zur Rentenbesteuerung finden sich in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000) ab Randziffer 7001.
Weitere Informationen
Umfassendere Details und Praxisbeispiele sind auf der Webseite der WKO in einem Ratgeber zur Rentenbesteuerung zugänglich. Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist empfehlenswert, um mögliche teure Fehlentscheidungen zu vermeiden und den Übergabeprozess reibungslos zu gestalten.


