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Korridorpension 2026: Verschärfte Bedingungen im Überblick

Ab 2026 wird das Antrittsalter der Korridorpension auf 63 Jahre angehoben. Neue Versicherungsdauer: 42 Jahre. Informieren Sie sich über alle Änderungen.

Ab 2026 wird das Antrittsalter der Korridorpension auf 63 Jahre angehoben. Neue Versicherungsdauer: 42 Jahre. Informieren Sie sich über alle Änderungen.

Die bevorstehende Verschärfung der Korridorpension ab 2026 wird die aktuellen Regelungen zur vorzeitigen Alterspension in Österreich signifikant verändern. Diese Anpassungen sind Teil des Budgetbegleitgesetzes 2025 und zielen darauf ab, die Bedingungen für den Eintritt in die Korridorpension zu straffen.

Aktuelle Regelung der Korridorpension

Derzeit bietet die Korridorpension einen flexiblen Zugang zur vorzeitigen Alterspension. Um hierfür qualifiziert zu sein, müssen Versicherte 40 Versicherungsjahre (entsprechend 480 Monaten) vorweisen und das Mindestalter von 62 Jahren erreicht haben. Bei der Inanspruchnahme kommt es zu einer Kürzung der Pension um 5,1 % pro Jahr. Zusätzlich gibt es eine maximale Hinzuverdienstgrenze, die derzeit bei der Geringfügigkeitsgrenze liegt, welche im Jahr 2025 voraussichtlich 551,10 Euro betragen wird.

Neuerungen ab 2026

Ab Januar 2026 treten striktere Bedingungen in Kraft:

  1. Anhebung des Antrittsalters: Das Mindestalter für den Eintritt in die Korridorpension wird schrittweise von 62 auf 63 Jahre erhöht. Diese Änderung wird zwischen Januar 2026 und April 2027 umgesetzt.

  2. Erhöhung der Versicherungsdauer: Die erforderliche Versicherungszeit wird von 480 auf 504 Monate (42 Jahre) angehoben. Diese Anpassung soll zwischen Januar 2026 und Oktober 2028 erfolgen.

Besondere Bestimmungen

Frauen werden erst ab dem Jahr 2030 Zugang zur Korridorpension haben, da das Regelpensionsalter für Frauen bis dahin niedriger ist. Versicherte, die Ende 2025 bereits 62 Jahre alt sind, werden von diesen Neuregelungen nicht betroffen. Darüber hinaus gelten Ausnahmen für Versicherte, die bereits vor dem 16. Juni 2025 in einem Altersteilzeitmodell oder mit bestehenden Überbrückungsregelungen eingebunden sind, unabhängig von ihrem Geburtsjahr.

Fazit

Diese Änderungen erfordern eine frühzeitige Planung und Auseinandersetzung mit den individuellen Renteneintrittsstrategien der Versicherten. Die Übergangsregelungen bieten jedoch Schutz für bestimmte Personen, die bereits vor den Änderungen in bestehende Modelle integriert waren. Versicherten wird empfohlen, sich frühzeitig über ihre individuelle Situation beraten zu lassen.