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Haftung für USt bei betrügerischen Rechnungen erklärt

Arbeitgeber haften für betrügerische USt-Rechnungen von Mitarbeitern bei fehlender Sorgfalt. EuGH-Urteil betont die Bedeutung strenger Kontrollen.

Arbeitgeber haften für betrügerische USt-Rechnungen von Mitarbeitern bei fehlender Sorgfalt. EuGH-Urteil betont die Bedeutung strenger Kontrollen.

UST-Steuerschuld bei betrügerischer Rechnungsstellung

Hintergrund des Falls

Arbeitgeber können für Umsatzsteuer haften, die durch betrügerische Rechnungen der Mitarbeiter verursacht wird, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigte sich kürzlich mit einem Fall, in dem eine Arbeitnehmerin einer Tankstellenbetreiberin fälschlicherweise Rechnungen mit einem Betrag von 319.000 Euro Umsatzsteuer ausstellte, was unrechtmäßige Vorsteuerabzüge ermöglichte.

Entscheidung des EuGH

Der EuGH urteilte, dass Arbeitgeber für die Steuer haften können, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Obwohl die primäre Steuerschuld beim tatsächlichen Aussteller der Rechnungen liegt, kann der Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen werden, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt wird.

Fazit

Arbeitgeber sind verpflichtet, strenge Kontrollen bei der Ausstellung von Umsatzsteuer-Rechnungen durch ihre Mitarbeiter sicherzustellen. Ein Mangel an Kontrolle kann zu erheblichen finanziellen Haftungsrisiken führen, selbst wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von den betrügerischen Aktivitäten hatte.

Empfehlung

Es ist ratsam für Unternehmen, ein effektives Kontrollsystem zur Überwachung der Rechnungsstellung zu implementieren, um das Risiko von Haftungsansprüchen zu minimieren.