Übersicht
Die Sachbezugswerteverordnung erfährt ab 2024 wesentliche Änderungen, die die Berechnung von Zinsersparnissen bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen betreffen. Diese Anpassungen sind für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung, die solche finanziellen Vereinbarungen treffen.
Kernpunkte der Regelung
Die Berechnung der jährlichen Zinsersparnis für zinsverbilligte oder unverzinsliche Gehaltsvorschüsse sowie Arbeitgeberdarlehen basiert auf der Differenz zwischen dem vereinbarten Zinssatz und einem Referenzzinssatz, der gemäß den neuen Vorschriften festgelegt wird. Für unverzinsliche Vorschüsse und Darlehen wird der Referenzzinssatz als fester Sollzins angesetzt.
Festlegung des Referenzzinssatzes
Berechnung der Zinsersparnis
Die Höhe der Zinsersparnis wird unabhängig von den Ratenzahlungen oder der Rückzahlungsdauer auf das ausstehende Kapital berechnet und als sonstiger Bezug im Sinne des Einkommensteuergesetzes behandelt. Für Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen, die insgesamt € 7.300 übersteigen, wird der Sachbezug nur auf den überschreitenden Betrag angewandt.
Geltungsbereich und Übergangsbestimmungen
Diese Richtlinien finden auf alle Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen Anwendung, die:
Das Finanzministerium hat für Darlehen mit festen Zinssätzen eine ausführliche Anfragebeantwortung auf seiner Webseite (www.bmf.gv.at) bereitgestellt.