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Betrugsbekämpfungsgesetz 2025: Steuerbetrug wirksam bekämpfen

Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 verschärft das Steuerrecht zur Bekämpfung von Steuerbetrug und stärkt den Staat als Gläubiger in Insolvenzverfahren.

Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 verschärft das Steuerrecht zur Bekämpfung von Steuerbetrug und stärkt den Staat als Gläubiger in Insolvenzverfahren.

Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 – Neuerungen im Steuerrecht

Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) wurde mit dem Ziel eingeführt, Steuerbetrug effektiver zu bekämpfen. Es gliedert sich in die Bereiche Steuern, Sozialabgaben und Daten und konzentriert sich auf die Bekämpfung missbräuchlicher Finanzpraktiken, insbesondere in Bezug auf Luxusimmobilien und Insolvenzregelungen.

Vorsteuerabzug bei Luxusimmobilien

Eine wesentliche Änderung betrifft den Vorsteuerabzug bei Luxusimmobilien. Immobilien mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 2 Millionen Euro werden als luxuriös eingestuft. Ab dem 1. Januar 2026 sind Vermietungen solcher Immobilien zu Wohnzwecken umsatzsteuerbefreit, was bedeutet, dass kein Vorsteuerabzug auf die Anschaffungskosten mehr zulässig ist.

Beschränkung von Barzahlungen

Um Geldwäsche zu bekämpfen und die Finanzverwaltung zu entlasten, wurde die maximale Barzahlung an das Finanzamt auf 10.000 Euro pro Tag begrenzt. Diese Maßnahme dient der Erhöhung der Transparenz im Finanzverkehr.

Vorrang von Abgaben in der Insolvenz

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Vorrang von Umsatz- und Abzugsteuern in Insolvenzverfahren. Diese Steuern werden vor insolvenzrechtlichen Anfechtungen geschützt, um die Position des Staates als Gläubiger zu stärken.

Erleichterungen und Verschärfungen beim Verkürzungszuschlag

Beim Verkürzungszuschlag gibt es sowohl Erleichterungen als auch Verschärfungen. Die Nachforderungsgrenze wurde auf 100.000 Euro angehoben. Bei Nachforderungen, die 50.000 Euro überschreiten, erhöht sich der Zuschlag von 10 % auf 15 %.

Auftraggeberhaftung für Leiharbeiter

Die Haftungsbeträge für Sozialversicherungen und lohnabhängige Steuern wurden erhöht. Dies soll den Druck auf Generalunternehmer erhöhen, bei der Auswahl von Subunternehmen auf deren Seriosität zu achten.

Zu Unrecht erklärte Verluste

Zu Unrecht angegebene Verluste werden nun als Finanzstrafvergehen behandelt. Das Strafmaß orientiert sich an der fiktiven Steuerersparnis, die durch die unkorrekte Verlusterklärung entstanden wäre.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu diesen Regelungen sind im Rechtsinformationssystem verfügbar, insbesondere in den Abschnitten zu Steuern und Sozialabgaben.

Diese rechtlichen Anpassungen sollen die Steuerehrlichkeit stärken und mehr Transparenz und Sicherheit im Umgang mit Steuergeldern sowie Unternehmenspraktiken gewährleisten.