Der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien wird ab dem 1. Januar 2026 erhöht, was sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betrifft. Diese Änderung wird eine wesentliche Rolle in der Finanzierung von Wohnbauprojekten und sozialer Infrastruktur in Wien spielen.
Änderung des Beitrags
Der derzeitige Wohnbauförderungsbeitrag von 1,0 % wird auf 1,5 % angehoben. Dieser Anstieg wird gleichmäßig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt, sodass jeder zukünftig 0,75 % anstatt der bisherigen 0,5 % zu leisten hat.
Einführung einer Zweckbindung
Neben der Erhöhung des Beitrags wird eine gesetzliche Zweckbindung eingeführt. Dies bedeutet, dass die Einnahmen des Beitrags gezielt für den Wohnbau und die soziale Infrastruktur, wie Schulen und Spitäler, verwendet werden sollen.
Betroffene und Ausnahmen
Der neue Beitrag betrifft alle Arbeitnehmer, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegen und in Wien beschäftigt sind. Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, AG-Vorstände und freie Dienstnehmer sind von dieser Erhöhung ausgenommen.
Auswirkungen auf Unternehmen
Für Unternehmen in Wien bedeutet diese Erhöhung eine dauerhafte Anhebung der Lohnnebenkosten, konkret um 0,25 Prozentpunkte beim Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung. Dies führt zu einer Kostensteigerung, sodass sich beispielsweise bei einem 1.000-Euro-Bruttomonatsentgelt der jährliche Beitrag um 30 Euro erhöht.
Auswirkungen auf Mitarbeiter
Für Mitarbeiter bedeutet die Erhöhung des Dienstnehmeranteils ebenfalls eine Anhebung um 0,25 Prozentpunkte. Dies führt zu einem leichten Nettoverlust. Bei einem monatlichen Bruttolohn von 3.000 Euro sinkt der Nettobezug um 63 Euro jährlich im Vergleich zu anderen Bundesländern, was allerdings durch die steuerliche Absetzbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge teilweise ausgeglichen werden kann.
Handlungsempfehlungen
Unternehmen
Insbesondere personalintensive Betriebe sollten die Mehrbelastung durch die Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags in ihre Kalkulationen und Preisgestaltungen für 2026 berücksichtigen.
Mitarbeiter
Mitarbeitern wird empfohlen, die bestehende Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge zu nutzen, um den durch die Beitragserhöhung entstandenen Nettoverlust etwas zu verringern.
Diese Anpassungen sind Teil einer strategischen Maßnahme, um die Finanzierung von öffentlichem Wohnbau und sozialer Infrastruktur in Wien zu sichern, was langfristig sowohl soziale als auch wirtschaftliche Vorteile bringen kann.

