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Haftung für Bauaufträge: Neue Regelungen ab 2026

Ab 2026 steigt die Haftung bei Bauleistungen für Lohnabgaben auf 40 %. Wichtigste Änderungen für Auftraggeber im Überblick.

Ab 2026 steigt die Haftung bei Bauleistungen für Lohnabgaben auf 40 %. Wichtigste Änderungen für Auftraggeber im Überblick.

Ab dem Jahr 2026 treten in der Bauwirtschaft wesentliche Änderungen bezüglich der Haftung bei Lohnabgaben für Auftraggeber von Bauleistungen in Kraft. Diese Anpassungen, die eine Erhöhung der Haftungsverpflichtungen betreffen, sind sowohl für Finanzämter als auch für Krankenversicherungsträger bedeutend.

Erhöhung der Haftung

Die Haftung für lohnabhängige Abgaben bei Bauleistungen wird von den bisherigen 25 % auf 40 % angehoben. Diese Maßnahme erhöht die finanzielle Verantwortung für lohnabhängige Abgaben erheblich und betrifft alle auftraggebenden Unternehmen im Bausektor.

Haftungsumfang

Für weitergegebene Bauleistungen beträgt die Haftung des auftraggebenden Unternehmens bis zu 5 % des Werklohnes für die abzuführenden lohnabhängigen Abgaben. Bei der Arbeitskräfteüberlassung steigt dieser Satz auf 8 %. Darüber hinaus haften Unternehmen für die Beiträge an Krankenversicherungsträger bei Bauleistungen mit bis zu 20 % des Werklohnes und bei der Arbeitskräfteüberlassung sogar mit bis zu 32 %.

Befreiung von der Haftung

Es bestehen bestimmte Mechanismen, um von der erweiterten Haftung befreit zu werden:

  1. Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen: Eine Haftung entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen in dieser Liste geführt wird. Diese Gesamtliste bietet Auftraggebern einen wichtigen Überblick über verlässliche und haftungsfreie Unternehmenspartner.

  2. Überweisung von Beiträgen: Ebenfalls entfällt die Haftung, wenn das auftraggebende Unternehmen 25 % des Werklohnes direkt an das Dienstleistungszentrum der Österreichischen Gesundheitskasse überweist. Bei der Arbeitskräfteüberlassung beträgt dieser Prozentsatz 40 %.

Leistungszeitpunkt

Der Leistungszeitpunkt wird als der Tag definiert, an dem die entscheidende rechtliche Handlung zur Begleichung der Werklohnschuld gesetzt wurde. Sollte die Zahlung am vorgesehenen Tag unmöglich oder unzumutbar sein, gilt als Leistungszeitpunkt ein früherer Tag mit Einsichtnahme in die Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen.

Diese neuen Regelungen erhöhen die finanzielle Verantwortung der Auftraggeber in der Bauwirtschaft signifikant. Unternehmen sind dazu angehalten, ihre Vertragsbedingungen und Zusammenarbeit mit Partnern im Bauwesen unter diesen neuen Aspekten zu prüfen und anzupassen, um zusätzliche finanzielle Risiken zu vermeiden und von Haftungsfreistellungen zu profitieren.