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Sozialversicherungswerte 2026: Neue Grenzwerte und Änderungen

Entdecken Sie die neuen SV-Werte für 2026, inklusive Höchstbeitragsgrundlagen und Beitragsänderungen. Bleiben Sie bestens informiert über alle Anpassungen.

Entdecken Sie die neuen SV-Werte für 2026, inklusive Höchstbeitragsgrundlagen und Beitragsänderungen. Bleiben Sie bestens informiert über alle Anpassungen.

Mit dem Jahr 2026 stehen bedeutende Anpassungen bei den Sozialversicherungswerten bevor. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Beitragsgrundlagen, die im Rahmen der Berechnungen für Sozialversicherungspflichten von Bedeutung sind. Die Anpassungen reflektieren die jährlichen wirtschaftlichen Entwicklungen und setzen klare Rahmenbedingungen für Unternehmen und Versicherte.

Sozialversicherungswerte 2026

Aufwertungszahl und Höchstbeitragsgrundlagen

Die Aufwertungszahl für 2026 wurde auf 1,073 festgelegt. Diese Zahl ist entscheidend für die Berechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze. Im Hinblick auf die tägliche Höchstbeitragsgrundlage für laufende Bezüge gibt es eine Erhöhung von €215,00 in 2025 auf €231,00 in 2026. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage erfährt ebenfalls eine Anpassung von €6.450,00 auf €6.930,00. Für Sonderzahlungen wurde die jährliche Höchstbeitragsgrundlage von €12.900,00 auf €13.860,00 angehoben. Darüber hinaus steigt die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) von €7.525,00 auf €8.085,00.

Geringfügigkeitsgrenze und Dienstgeberabgabe

Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt für 2026 unverändert bei €551,10 monatlich. Ebenso bleibt der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DGA) konstant bei €826,65 monatlich. Diese stabilen Werte bieten zumindest hier eine Planungsgrundlage ohne weitere Anpassungsnotwendigkeiten.

Beitragsgrundlage für Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Für die monatliche Beitragsgrundlage im Bereich der Arbeitslosenversicherungsbeiträge gelten folgende Sätze: Bis zu einem Betrag von €2.225 entfällt der Versichertenanteil vollständig. Ab einem Einkommen von €2.225 bis €2.427 wird ein Versichertenanteil von 1 % fällig. Für Einkommen zwischen €2.427 und €2.630 steigt der Anteil auf 2 %, und bei Einkommen über €2.630 sind 2,95 % als Versichertenanteil zu leisten.

Empfehlungen

Es ist wichtig zu betonen, dass die genannten Werte von der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt abhängen. Unternehmen und Versicherte sollten aufmerksam die relevanten Gesetzesveröffentlichungen verfolgen, um rechtzeitig auf die Anpassungen der Sozialversicherungsbeiträge reagieren zu können. Dies ermöglicht eine präzise Finanzplanung und kann unerwünschte finanzielle Überraschungen vermeiden. Angesichts der Komplexität der Änderungen wird eine frühzeitige Beratung empfohlen, um potenzielle Auswirkungen zu verstehen und geeignete Anpassungsstrategien zu entwickeln.